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Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
WEITERE INFORMATIONEN
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Vorrechte erläutert und begrenzt.
Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.
Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für das Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.
Berechtigte Personenkreise:
Der „Besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:
Berechtigte Personenkreise:
Mit dem orangen „Besonderen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.
Achtung!
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Hierfür ist der nachfolgende (zusätzlich zu beantragende) gelbe Parkausweis im Freistaat Sachsen bestimmt.
Berechtigte Personenkreise:
WEITERE INFORMATIONEN
Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3547
strassenverkehr.sport[at]landkreis-mittelsachsen.de
Frau Geilert
Telefon: 03731 799-1363
parkerleichterung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Einen Parkausweis müssen Sie als Betroffener oder Bevollmächtigter schriftlich beantragen. Bitte benutzen Sie das Antragsformular der zuständigen Behörde.
Sollte Ihr Antrag positiv beschieden werden, kann die Ausnahmegenehmigung auf fünf Jahre befristet werden. Eine Verkürzung der Genehmigungsdauer tritt ein, wenn der Schwerbehindertenausweis weniger als fünf Jahre befristet ist.
gebührenfreie Erteilung empfohlen (nach Ermessen der Behörde)
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
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