Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit Merkzeichen AG, BL, G, B

Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit Merkzeichen AG, BL, G, B

Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraus­setzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

WEITERE INFORMATIONEN

Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Vorrechte erläutert und begrenzt.

Hinweis: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für das Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.

 

„Blauer Parkausweis" (Merkzeichen aG und/oder Bl)

Berechtigte Personenkreise:

  • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Der „Besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitglied­staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Parken auf Anwohnerparkplätzen

 

„Oranger Parkausweis" (Merkzeichen G und B)

Berechtigte Personenkreise:

  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    • einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
    • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

Mit dem orangen „Besonderen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.

Achtung! 

Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Hierfür ist der nachfolgende (zusätzlich zu beantragende) gelbe Parkausweis im Freistaat Sachsen bestimmt.

 

„Gelber Parkausweis" (Merkzeichen G bzw. schwere Erkrankung/Operation)

Berechtigte Personenkreise:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, bei denen wenigstens ein GdB von 70 alleine infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge vorliegt
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung)
  • vorübergehend Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles oder nach einer schweren Operation vorübergehend, aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule leiden, dass ihnen vermeidbare Wege erspart werden müssen.
    • siehe extra Antrag auf Bewilligung einer Parkerleichterung nach der Sächs. VwV-Parkerleichterung für 6 Monate

WEITERE INFORMATIONEN

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Ines Neumann
Telefon: 03731 799-1363
ines.neumann[at]landkreis-mittelsachsen.de

Linda Neugebauer
Telefon: 03731 799-6919
linda.neugebauer[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Einen Parkausweis müssen Sie als Betroffener oder Bevollmächtigter schriftlich beantragen. Bitte benutzen Sie das Antragsformular der zuständigen Behörde.

Sollte Ihr Antrag positiv beschieden werden, kann die Ausnahmegenehmigung auf fünf Jahre befristet werden. Eine Verkürzung der Genehmigungsdauer tritt ein, wenn der Schwerbehindertenausweis weniger als fünf Jahre befristet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Schwerbehindertenausweis und die Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
  • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
  • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

Kosten

gebührenfreie Erteilung empfohlen (nach Ermessen der Behörde)

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.