Allgemeine Informationen
Mütter und Väter haben im Rahmen ihrer elterlichen Sorge täglich zahlreiche Entscheidung für ihr/e Kind/er zu treffen. Gelingt es Eltern, zum Beispiel nach einer Trennung oder Scheidung nicht, einvernehmliche Lösungen zu Fragen der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu finden, haben sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Auch junge Volljährige können – bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres – bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen beraten und unterstützt werden.
Nach einer Geburt werden nicht verheiratete Mütter über die Unterstützungsmöglichkeiten des Jugendamtes, von der Vaterschaftsanerkennung bis zum Unterhaltsvorschuss, informiert.
Das Jugendamt übernimmt – auf Antrag eines Elternteils – auch die gesetzliche Vertretung des Kindes im Rahmen einer Beistandschaft.