Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (ehemals Schlüsselzahl 95). Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung ist durch den seit 23. Mai 2021 neuen „Fahrerqualifizierungsnachweis“ nachzuweisen, der bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden kann.
Die bereits im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahlen 95 werden im Rahmen ihres Gültigkeitszeitraumes weiter als Nachweis der Qualifizierung anerkannt.
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