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Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (ehemals Schlüsselzahl 95). Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung ist durch den seit 23. Mai 2021 neuen „Fahrerqualifizierungsnachweis“ nachzuweisen, der bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden kann.
Die bereits im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahlen 95 werden im Rahmen ihres Gültigkeitszeitraumes weiter als Nachweis der Qualifizierung anerkannt.
WEITERE INFORMATIONEN:
Besucheradresse:
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service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.
In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
Ausstellung Fahrerqualifikationsnachweis: ab EUR 35,00
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.