Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Allgemeine Informationen

Zum 1. März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es regelt eine Vielzahl von Erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und öffnet Wege zur Arbeitsaufnahme, die bisher lediglich Akademikern vorbehalten waren.

Mit dem neuen § 81a des Aufenthaltsgesetzes steht damit auch das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Verfügung. Durch diese Regelung haben Unternehmen die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten ausländischen Fachkraft über eine sogenannte Vorabzustimmung der Ausländerbehörde das Visumverfahren bei der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung zu beschleunigen. Der Landkreis Mittelsachsen richtete dazu in der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten die „Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen“ als zentrale Ansprechstelle für Unternehmen ein. Im Verlauf des Verfahrens leitet die Behörde alle nötigen Verfahrensschritte ein (zum Beispiel Berufsanerkennung, Zeugnisbewertung, Beantragung einer gegebenenfalls erforderlichen Berufserlaubnis) und koordiniert das Verfahren.

Durch gesetzlich festgelegte Fristen und vereinheitlichte Verfahrensschritte wird das gesamte Verfahren beschleunigt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zum Visum für die Fachkraft und kündigt die bevorstehende Visumantragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung an.

Umfangreiche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren sind im

zu finden.

Zuständigkeiten

Stabsbereich Koordination Unterbringung und Integration

Besucheradresse:
Dr.-W.-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3685
Fax: 03731 799-3691
integration[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Erreichbarkeit der Ansprechpartner

Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen
Telefon: 03731 799-3697
samm[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Arbeitsplatzangebot für eine bestimmte Fachkraft mit Wohnsitz im Ausland

Verfahrensablauf

Für interessierte Unternehmen kann ab sofort ein Termin unter der E-Mail-Adresse samm[at]landkreis-mittelsachsen.de für eine umfangreiche kostenfreie Erstberatung vereinbart werden.

Kosten

411,00 EUR

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.