Allgemeine Informationen
Zum 1. März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es regelt eine Vielzahl von Erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und öffnet Wege zur Arbeitsaufnahme, die bisher lediglich Akademikern vorbehalten waren.
Mit dem neuen § 81a des Aufenthaltsgesetzes steht damit auch das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Verfügung. Durch diese Regelung haben Unternehmen die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten ausländischen Fachkraft über eine sogenannte Vorabzustimmung der Ausländerbehörde das Visumverfahren bei der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung zu beschleunigen. Der Landkreis Mittelsachsen richtete dazu in der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten die „Servicestelle Arbeit und Migration Mittelsachsen“ als zentrale Ansprechstelle für Unternehmen ein. Im Verlauf des Verfahrens leitet die Behörde alle nötigen Verfahrensschritte ein (zum Beispiel Berufsanerkennung, Zeugnisbewertung, Beantragung einer gegebenenfalls erforderlichen Berufserlaubnis) und koordiniert das Verfahren.
Durch gesetzlich festgelegte Fristen und vereinheitlichte Verfahrensschritte wird das gesamte Verfahren beschleunigt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zum Visum für die Fachkraft und kündigt die bevorstehende Visumantragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung an.
Umfangreiche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren sind im
- Internetauftritt des Freistaates Sachsen
- Informationsportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
zu finden.