Allgemeine Informationen
Die Teilnahme am konzessionierten Betrieb der Übertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen (ÜAG) von Brandmeldeanlagen im Landkreis Mittelsachsen bei den zuständigen Leitstellen Feuerwehr/Rettungsdienst erfolgt, wenn Gründe des Brandschutzes und der Hilfeleistung dies erfordern. Der Anschluss erfolgt durch Einrichtung eines Teilnehmeranschlusses auf privatrechtlicher Grundlage entsprechend nachfolgender Regelungen.
Kann eine Brandmeldeanlage nicht mehr genutzt werden, ist diese unter Angabe des Grundes für den betreffenden Zeitraum abzumelden.