Allgemeine Informationen
Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche handelt es sich um einen eigenen Rechtsanspruch seelisch behinderter oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
Ziele der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist die Verbesserung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft. Die Förderung ihrer sozialen Kompetenzen durch Leben in einer Gemeinschaft, Integration in eine Schule oder die Berufswelt sollte eine Verselbständigung und größtmögliche Unabhängigkeit von Betreuern ermöglichen.
Die grundsätzlich pädagogischen Hilfeformen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können bei einem vorliegenden Leistungsanspruch nach § 35a Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) durch therapeutische Hilfen ergänzt werden. Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII kann auch in Ergänzung zu einer Hilfe zur Erziehung geleistet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Möglich sind Hilfen im Kontext ambulanter Angebote, im Rahmen von Tageseinrichtungen oder teilstationären Einrichtungen, bei geeigneten Pflegepersonen und in stationären Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen.