Allgemeine Informationen
Mit dem Elterngeld will die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation von Müttern und Vätern in der Elternzeit erleichtern. Die staatliche Leistung gilt für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren wurden.
Der Elternteil, der wegen der Kinderbetreuung ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert (maximal 30 Stunden in der Woche sind möglich), erhält zwölf Monate lang 65 bis 67 Prozent seines vorherigen Nettoeinkommens – monatlich höchstens EUR 1.800. Die Mindestleistung von monatlich EUR 300 bekommen auch Eltern, die zuvor kein Einkommen hatten. Liegt das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde liegt, unter EUR 1.000, wird der Prozentsatz erhöht.
Tipp: Nutzen Sie den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
14 Monate Bezug bei gemeinsamer Betreuung
Die Eltern können Elterngeld grundsätzlich insgesamt bis zu zwölf Monate lang erhalten. Zwei weitere Monate Elterngeld (Partnermonate) können bezogen werden, wenn sich bei mindestens einem Elternteil im Bezugszeitraum für zwei Monate das Erwerbseinkommen gegenüber dem maßgeblichen Einkommen vor der Geburt des Kindes vermindert.
Die Monate, die Ihnen insgesamt zur Verfügung stehen, können Sie frei unter sich aufteilen. Beachten Sie dabei, dass pro Elternteil mindestens zwei und maximal zwölf Monate Elterngeldbezug erlaubt sind.
Im Antrag müssen Sie festlegen, in welchen Zeiträumen wer von Ihnen das Elterngeld beziehen möchte. Änderungen sind für noch nicht ausgezahlte Beträge möglich.
Alleinerziehende Mütter und Väter können das Elterngeld gegebenenfalls 14 Monate lang in Anspruch nehmen.
„Geschwisterbonus"
Das Elterngeld erhöht sich um zehn Prozent, mindestens EUR 75 monatlich, solange im Haushalt ein weiteres Kind unter drei Jahren lebt („Geschwisterbonus") – bei drei und mehr Kindern im Haushalt, wenn mindestens zwei Kinder jünger als sechs Jahre sind.
ElterngeldPlus
Aus einem Elterngeldmonat werden zwei EltergeldPlus-Monate. Dies lohnt sich besonders, wenn Eltern während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten (bis zu 30 Wochenstunden). Das Elterngeldbudget kann so flexibler genutz werden. Auch Eltern, die nicht arbeiten, können mit dem ElterngeldPlus ihren Elterngeldbezug verdoppeln.
Ab dem 15. Lebensmonat haben Eltern nur Anspruch auf ElterngeldPlus (und ggf. den Partnerschaftsbonus); der Bezug darf dann nicht mehr unterbrochen werden.