Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis nach § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung.
Hinweis: Die Durchführung jeder einzelnen Versteigerung ist bei der Behörde anzuzeigen.
Besucheradresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Postadresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3680
Fax: 03731 799-3818
ordnung.sicherheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
Telefon: 03731 799-3684, 03731 799-3532
337 bis 674 Euro
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.