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Junge Leute dürfen in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B fahren, wenn eine Begleitperson dabei ist.
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Fahrerlaubnisse und Führerscheine (Verfahrensbeschreibung/Amt24)
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Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.
In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
Zusätzlich für jede Begleitperson:
Wer als Begleitperson mitfahren möchte, muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein. Darüber hinaus darf eine Begleitperson mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein. Alle Begleitpersonen müssen namentlich benannt werden und auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Die gesamten Gebühren werden sofort bei der Antragstellung fällig.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.