Fahrerlaubnis, Führerschein Namensänderung

Fahrerlaubnis, Führerschein Namensänderung

Allgemeine Informationen

Die Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend notwendig. Im Zweifelsfall können Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Für Fahrten ins Ausland empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde die Ausstellung eines neuen Führerscheines. 

Zuständigkeiten

Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

In Einzelfällen sind Änderungen möglich!

Kosten

  • für Besitzer eines Papierführerscheins: ab EUR 25,30, zzgl. Direktversand (EUR 5,10) oder Benachrichtigung (EUR 0,80)
  • Führerscheintausch bei Datenänderung (für Inhaber eines Kartenführerscheins): EUR 30,40, zzgl. Direktversand oder Benachrichtigung (EURO 0,80)

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.