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Die Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend notwendig. Im Zweifelsfall können Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Für Fahrten ins Ausland empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde die Ausstellung eines neuen Führerscheines.
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Telefon: 03731 799-1454
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service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dafür müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.
In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.