Allgemeine Informationen
Die Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend notwendig. Im Zweifelsfall können Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Für Fahrten ins Ausland empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde die Ausstellung eines neuen Führerscheines.