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Sie möchten Ihren alten Papierführerschein in einen Kartenführerschein umtauschen, Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder unbrauchbar geworden?
Wenn Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Abschrift enthält alle Eintragungen zu Ihrem alten Führerschein.
Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde und bitten um eine Karteikartenabschrift. Sobald alle nötigen Informationen vorliegen, sendet diese die Auskunft direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.
WEITERE INFORMATIONEN:
Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-1454
Fax: 03731 799-1336
service-fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
keine
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.