Fahrerlaubnis, Mopedführerschein mit 15

Fahrerlaubnis, Mopedführerschein mit 15

Allgemeine Informationen

Das Mindestalter beträgt in den Ländern, die von der Ermächtigung nach § 6 Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) Gebrauch gemacht haben, unter anderem Sachsen, 15 Jahre.

Voraussetzungen

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

In Einzelfällen sind Änderungen möglich!

  • schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Antragsformulare bei den Fahrschulen)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung 
  • biometrisches Foto: Foto-Mustertafel (Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat) 
  • Nachweis Erste Hilfe 
  • Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

Kosten

  • Erteilung einer Fahrerlaubnis: ab 44,90 Euro

Die gesamten Gebühren werden bei Antragstellung fällig. 

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.