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Das sinnvolle Zusammenwirken aller Einzelkomponenten des abwehrenden und des vorbeugenden Brandschutzes dient dem Ziel, die Brandsicherheit von Objekten/Gebäuden und Einrichtungen insgesamt zu gewährleisten. Einen wesentlichen Bestandteil stellen dabei die Feuerwehrpläne dar. Sie sind jedoch nicht losgelöst von anderen Maßnahmen, wie beispielsweise der Erstellung von Brandschutzordnungen, Alarmplänen, Sicherheitskennzeichnungen und ähnlichem zu sehen.
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Die Anforderungen verstehen sich in erster Linie als Hilfsmittel für die Erstellung von Feuerwehrplänen und werden im Landkreis Mittelsachsen neben den Anforderungen der DIN 14095 zur Anwendung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.