Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (KStB)

Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (KStB)

Allgemeine Informationen

Die Förderung dient der Verbesserung des Straßennetzes in kommunaler Bauträgerschaft. Gefördert werden:

  • Verkehrsleitsysteme
  • Omnibusfahrstreifen
  • Bau, Ausbau und Instandsetzung von Gehwegen
  • Bau, Ausbau und Instandsetzung von Längsparkstreifen
  • Umbau von Straßen aus Gründen der Sicherheit
  • Neubau und Instandsetzung von Ingenieurbauwerken zum Hochwasserschutz im Rahmen des Hochwasserschutzinvestitionsprogramms
  • Neu- und Umbau sowie Instandsetzung von Ingenieurbauwerken, Durchlässe 
  • Neubau und Ausbau sowie Instandsetzung/Erneuerung von Gemeindeverbindungsstraßen
  • Neubau und Ausbau sowie Instandsetzung/Erneuerung von Gemeindestraßen
  • Bau/Ausbau sowie Instandsetzung/Erneuerung von Kreisstraßen (gleichfalls Neubau)
  • Bau, Ausbau und Instandsetzung von Radwegen
  • Bau und Ausbau von Radwegen auf stillgelegten Eisenbahnstrecken
  • Wegweisung von Radverkehrsanlagen
  • Kreuzungsmaßnahmen EKrG
  • Kreuzungsmaßnahmen WaStrG 

Konditionen

Zuwendungsart: 

  • Teil A Projektförderung 

Finanzierungsart: Anteilfinanzierung 
Form der Zuwendung: Zuschuss 
maximaler Fördersatz: 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten 
maximaler Förderbetrag: unbeschränkt 
Kosten: keine

Zuständigkeiten

Referat Straßenbau und Straßenverwaltung

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6833
Fax: 03731 799-6481
strassen[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, Kreisfreie Städte, Gemeinden, soweit sie Baulastträger von öffentlichen Straßen und Ingenieurbauwerken sind oder die Kosten aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben.

Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

  • dringend erforderlich,
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und
  • unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit sowie Sparsamkeit geplant sein.

Verfahrensablauf

  • Einreichung des Antrags in dreifacher Ausfertigung im Landratsamt/Abteilung Straßen zur Plausibilitätsprüfung
  • Informieren Sie sich bei Bedarf vor der Antragstellung bei der Bewilligungsstelle über die notwendigen Antragsunterlagen und den Ablauf des Förderverfahrens.
  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen, je nach Art und Größenordnung des Vorhabens wird eine zwei- bis vierfache Ausfertigung verlangt. Verwenden Sie ausschließlich das vorgeschriebene Antragsformular.
  • Bei Vorhaben mit Zuwendungen von über 4,0 Millionen EUR holt die Bewilligungsbehörde vor Erlass des Zuwendungsbescheides die Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit ein.
  • Im Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, ob und in welchem Umfang das Vorhaben gefördert werden kann.

Erforderliche Unterlagen

FORMULAR:

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordung SäHO)

Mit dem Antrag sind einzureichen:

  • Vorentwurf auf der Grundlage der Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 85)
  • Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • baufachliche Stellungnahme erforderlich bei Maßnahme mit über 1,5 Mio. EUR vorgesehener Zuwendung; bei Maßnahmen bis 1,5 Mio. EUR vorgesehener Zuwendung erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch das Landratsamt/Abteilung Straßen
  • Vereinbarungen aller Baulastträger
  • Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten (Formblatt Anlage 3 zur Richtlinie KStB)
  • Baufachliche Stellungnahme (BfS) des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
  • Angaben des oder der Antragstellenden
    • Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
    • gleichwertiger Plan, zum Beispiel Flächennutzungsplan, beschlossenes Verkehrskonzept in Städten oder aufgestellte Bedarfspläne zum Ausbau von Kreisstraßen
    • Erklärung des oder der Antragstellenden, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn vorliegen.

Fristen

Die Anträge auf erstmalige Gewährung von Zuwendungen sind rechtzeitig  v o r  geplantem Baubeginn zu stellen.

Kosten

Das Verwaltungsverfahren ist kostenfrei.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.