Allgemeine Informationen
Die Förderung dient der Verbesserung des Straßennetzes in kommunaler Bauträgerschaft. Gefördert werden:
- Verkehrsleitsysteme
- Omnibusfahrstreifen
- Bau, Ausbau und Instandsetzung von Gehwegen
- Bau, Ausbau und Instandsetzung von Längsparkstreifen
- Umbau von Straßen aus Gründen der Sicherheit
- Neubau und Instandsetzung von Ingenieurbauwerken zum Hochwasserschutz im Rahmen des Hochwasserschutzinvestitionsprogramms
- Neu- und Umbau sowie Instandsetzung von Ingenieurbauwerken, Durchlässe
- Neubau und Ausbau sowie Instandsetzung/Erneuerung von Gemeindeverbindungsstraßen
- Neubau und Ausbau sowie Instandsetzung/Erneuerung von Gemeindestraßen
- Bau/Ausbau sowie Instandsetzung/Erneuerung von Kreisstraßen (gleichfalls Neubau)
- Bau, Ausbau und Instandsetzung von Radwegen
- Bau und Ausbau von Radwegen auf stillgelegten Eisenbahnstrecken
- Wegweisung von Radverkehrsanlagen
- Kreuzungsmaßnahmen EKrG
- Kreuzungsmaßnahmen WaStrG
Konditionen
Zuwendungsart:
- Teil A Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
maximaler Fördersatz: 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
maximaler Förderbetrag: unbeschränkt
Kosten: keine