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Die Förderung dient der Verbesserung des Straßennetzes in kommunaler Bauträgerschaft. Gefördert werden:
Zuwendungsart:
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
maximaler Fördersatz: 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
maximaler Förderbetrag: unbeschränkt
Kosten: keine
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6875
Fax: 03731 799-6481
strassen[at]landkreis-mittelsachsen.de
Antragsberechtigt sind Landkreise, Kreisfreie Städte, Gemeinden, soweit sie Baulastträger von öffentlichen Straßen und Ingenieurbauwerken sind oder die Kosten aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen zu übernehmen haben.
Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
FORMULAR:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordung SäHO)
Mit dem Antrag sind einzureichen:
Die Anträge auf erstmalige Gewährung von Zuwendungen sind rechtzeitig v o r geplantem Baubeginn zu stellen.
Das Verwaltungsverfahren ist kostenfrei.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.