Geodatenservice

Geodatenservice

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Mittelsachsen ist geodatenhaltende Stelle und erfasst, verwaltet beziehungsweise stellt als solche Geodaten zu den INSPIRE-Themen bereit. INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Schaffung einer gemeinsamen Geodateninfrastruktur in Europa. Dazu gehören beispielsweise Daten aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz (wie Schutzgebiete, Biotope), Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste (Behördenstandorte).

Ergänzend zu den INSPIRE-Themen werden Geodaten des Landkreises wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Bildungs- und Kulturangebote geführt. Für Informationen stehen folgende Services bereit:

Regio-GIS Mittelsachsen 
WebGIS Mittelsachsen

Die Bereitstellung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters erfolgt über das
Referat Katasterfortführung und Datenbereitstellung.

Zuständigkeiten

Referat Katasterfortführung und Datenbereitstellung

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a, Gebäude II
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-1200
Fax: 03731 799-1189
vermessung[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Erreichbarkeit der Ansprechpartner

Telefon: 03731 799-1224

Verfahrensablauf

Geodaten können über Geodatendienste in eigene Geoinformationssystem eingebunden und genutzt werden. Auch ein Datendownload, beispielsweise unserer Schutzgebiete (Format GML), ist möglich. Informationen zu den Metadaten unserer Geodaten und Geodatendienste finden sich im GeoMIS, dem Metadateninformationssystem des Freistaates Sachsen.

Kosten

Viele unserer Geodaten sind unbeschränkt zugänglich und kostenfrei. Wir beraten Sie gern.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.