Kataster- und Liegenschaftsverwaltung von Kreisstraßen

Kataster- und Liegenschaftsverwaltung von Kreisstraßen

Allgemeine Informationen

Die der Straße dienenden Grundstücke oder Grundstücksteile sollen im Eigentum des Trägers der Straßenbaulast, bei Kreisstraßen des Landkreises, stehen.

Eigentümer, deren Grundstücke oder Grundstücksteile hierzu zählen, können Erwerb beim Straßenbaulastträger beantragen.

Zuständigkeiten

Referat Straßenbau und Straßenverwaltung

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6833
Fax: 03731 799-6481
strassen[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Sie sind Grundstückseigentümer.

Ihr Grundstück oder Grundstücksteile werden nachweislich durch die Kreisstraße benutzt.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen formlosen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger stellen.

Kommt innerhalb einer Frist von vier Jahren keine Einigung über den Erwerb zustande, kann der Eigentümer die Durchführung eines Enteignungsverfahrens verlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Eigentumsnachweis
  • Auszug Liegenschaftskarte

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen anfordern.

Fristen

für Antragstellung: keine

Kosten

Kosten sind einzelfallabhängig.

Der Straßenbaulastträger übernimmt  in der Regel die Kosten für aus seiner Sicht notwendige Katastervermessungen sowie die Kosten für die zum Erwerb notwendigen notariellen Kaufverträge.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.