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Die der Straße dienenden Grundstücke oder Grundstücksteile sollen im Eigentum des Trägers der Straßenbaulast, bei Kreisstraßen des Landkreises, stehen.
Eigentümer, deren Grundstücke oder Grundstücksteile hierzu zählen, können Erwerb beim Straßenbaulastträger beantragen.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6833
Fax: 03731 799-6481
strassen[at]landkreis-mittelsachsen.de
Sie sind Grundstückseigentümer.
Ihr Grundstück oder Grundstücksteile werden nachweislich durch die Kreisstraße benutzt.
Sie müssen einen formlosen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger stellen.
Kommt innerhalb einer Frist von vier Jahren keine Einigung über den Erwerb zustande, kann der Eigentümer die Durchführung eines Enteignungsverfahrens verlangen.
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen anfordern.
für Antragstellung: keine
Kosten sind einzelfallabhängig.
Der Straßenbaulastträger übernimmt in der Regel die Kosten für aus seiner Sicht notwendige Katastervermessungen sowie die Kosten für die zum Erwerb notwendigen notariellen Kaufverträge.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.