Kfz-Zulassung, Abstemplung von Kfz-Kennzeichen
Zuständigkeiten
Referat Kfz-Zulassungsbehörde
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Bitte nutzen Sie unsere Standorte in Döbeln, Freiberg und Mittweida.
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg (Zentrale Postadresse aller Dienststellen)
Telefon: 03731 799-6633
kfz.zulassung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
Neue Kennzeichenschilder
Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese von den privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).Sonstiges
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Wichtig
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.