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Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt, ist der bisherige Halter dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen.
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Telefon: 03731 799-6633
kfz.zulassung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Es genügt, wenn Sie als Halter die Veräußerungsanzeige/Kopie Kaufvertrag (gut leserlich) mit der Post an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde schicken.
Hinweis! Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder Umschreibung auf einen neuen Halter und nicht bereits mit Übersendung der Veräußerungsanzeige/Kopie Kaufvertrag!
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss Folgendes enthalten:
Die Veräußerung eines Fahrzeugs müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde melden.
keine
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.