Kfz-Zulassung, Anzeige des Fahrzeugverkaufs

Kfz-Zulassung, Anzeige des Fahrzeugverkaufs

Allgemeine Informationen

Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt, ist der bisherige Halter dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen.

Zuständigkeiten

Referat Kfz-Zulassungsbehörde

Besucheradresse:
Bitte nutzen Sie unsere Standorte in Döbeln, Freiberg und Mittweida.

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg (Zentrale Postadresse aller Dienststellen)

Verfahrensablauf

Es genügt, wenn Sie als Halter die Veräußerungsanzeige/Kopie Kaufvertrag (gut leserlich) mit der Post an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde schicken. 

Hinweis! Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder Umschreibung auf einen neuen Halter und nicht bereits mit Übersendung der Veräußerungsanzeige/Kopie Kaufvertrag!

Erforderliche Unterlagen

Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss Folgendes enthalten:

  • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers (gut leserlich)
  • Empfangsbestätigung des Erwerbers über die Aushändigung der Fahrzeug-Unterlagen
    • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
    • amtliche Kennzeichen

Fristen

Die Veräußerung eines Fahrzeugs müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde melden.

Kosten

keine

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.