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Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.
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kfz.zulassung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist der Nachweis über den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem jeweiligen Zulassungsvorgang aus der Übersicht erforderliche Unterlagen.
Nachweis land- und forstwirtschaftlicher Betrieb (lafowi Betrieb):
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.