Kfz-Zulassung, Grünes Kennzeichen für bestimmte, zulassungsfreie Fahrzeuge

Kfz-Zulassung, Grünes Kennzeichen für bestimmte, zulassungsfreie Fahrzeuge

Allgemeine Informationen

Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.

Zuständigkeiten

Referat Kfz-Zulassungsbehörde

Besucheradresse:
Bitte nutzen Sie unsere Standorte in Döbeln, Freiberg und Mittweida.

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg (Zentrale Postadresse aller Dienststellen)

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist der Nachweis über den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.  

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem jeweiligen Zulassungsvorgang aus der Übersicht erforderliche Unterlagen.

Nachweis land- und forstwirtschaftlicher Betrieb (lafowi Betrieb): 

  • Beitragsbescheid Berufsgenossenschaft oder
  • Zuteilungsbescheid Steuernummer für den lafowi Betrieb

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

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