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Als „historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Die Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Zulassung kann für ein Fahrzeug mittels „H-Kennzeichen" erfolgen oder für mehrere Fahrzeuge ein rotes „07er-Kennzeichen" (maximal zehn Fahrzeuge) beantragt werden.
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kfz.zulassung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Antragstellung erfolgt mittels formlosen schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen.
Die erforderlichen Unterlagen für das „H-Kennzeichen" entnehmen Sie dem jeweiligen Zulassungsvorgang aus der Übersicht erforderliche Unterlagen.
Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines „07er-Kennzeichens" können auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfragt werden.
Außerdem ist für die Einstufung als Oldtimer das entsprechende Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.