Allgemeine Informationen
Als „historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Die Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Zulassung kann für ein Fahrzeug mittels „H-Kennzeichen" erfolgen oder für mehrere Fahrzeuge ein rotes „07er-Kennzeichen" (maximal zehn Fahrzeuge) beantragt werden.