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Weitere Vorgänge, die in der Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet werden, können über den nachfolgenden Link aufgerufen werden:
Hier erfahren Sie, welche Dokumente am Schalter benötigt werden. Bei Abweichungen zu den genannten erforderlichen Unterlagen ist dies vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch abzuklären.
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Bitte nutzen Sie unsere Standorte in Döbeln, Freiberg und Mittweida.
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kfz.zulassung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.