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Ab sofort ist für den Postversand ausschließlich folgende Anschrift zu verwenden:
Landratsamt Mittelsachsen
Kindschaftsrecht
Postfach 11 03, 09581 Freiberg
Beide Eltern sind ihrem Kind gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem sich das minderjährige Kind aufhält, erfüllt seine Verpflichtung in der Regel durch die Betreuung und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist zur Geldzahlung („Barunterhalt") verpflichtet.
Grundsätzlich haben Kinder bis zum Ende einer Ausbildung (wirtschaftliche Selbständigkeit) Anspruch auf Unterhalt. Wie hoch der Unterhaltsanspruch im Einzelfall ist, hängt vom Alter des Kindes, dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten ab.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Unterhaltsansprüche von Kindern und betreuenden nichtehelichen Elternteilen können per Urkunde rechtsverbindlich und in vollstreckbarer Form geregelt werden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter (siehe Ansprechpartner/innen).
Wahlweise kann die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen auch gebührenfrei beim Amtsgericht oder gebührenpflichtig beim Notar erfolgen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.