Lieblingsplätze für alle – Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen

Lieblingsplätze für alle – Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen

Allgemeine Informationen

Das zeitlich befristete Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle" soll dazu beitragen, öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich und nutzbar zu machen, um ihnen dadurch die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Für den nicht rückzahlbaren Zuschuss (Anteilsfinanzierung) steht jährlich eine finanzielle Gesamtpauschale zur Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich aber auch im Gastronomiebereich zur Verfügung.

Ein Anteil von 25 Prozent soll für die Schaffung der Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen zweckgebunden eingesetzt werden.

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.

Zuständigkeiten

Geschäftskreis Ordnung, Soziales und Gesundheit

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Ansprechpartner

Uwe Donner
Telefon: 03731 799-3382
uwe.donner[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen aber auch Betreiber (Pächter und Inhaber) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme.

Für die Antragstellung ist die Projektidee in einer kurzen Vorhabenbeschreibung zu formulieren und die Kosten zu kalkulieren. Gute Beispiele den zurückliegenden Förderperioden waren unter anderem:

  • Barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen zum Beispiel in Apotheken, Geschäften und Arztpraxen
  • Einbau von Automatiktüren, Schaffung von barrierefreien Zuwegungen
  • Anbau von Rampen und Treppenliften
  • Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten
  • Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucher, Einbau von induktiven Höranlagen
  • Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen

Zweckbindung
Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren für bauliche Maßnahmen (beispielsweise Anbau von festen Rampen oder Plattformliften, Umbau von Sanitäranlagen).
Eine fünfjährige Zweckbindungsfrist besteht für nicht bauliche Maßnahmen (beispielsweise Audioguides, induktive Höranlagen, taktile Leitsysteme, ortsveränderliche Treppen-oder Schwimmbadlifte).

Verfahrensablauf

Die Anträge sind mittels des nachstehenden Antragsformulars ergänzt um einen Kostenvoranschlag sowie ein aussagekräftiges Foto im Landratsamt Mittelsachsen, Geschäftskreis Ordnung, Soziales und Gesundheit einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kostenvoranschlag
  • aussagekräftiges Foto

HINWEIS: 
Es können nur vollständige Anträge entgegengenommen und berücksichtigt werden.

Fristen

Antragsschluss: 29. November 2024

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.