Mahnung

Mahnung

Allgemeine Informationen

Eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung ist eine eindeutige Aufforderung an den Schuldner die geschuldete Leistung zu erbringen.

Zuständigkeiten

Referat Finanzbuchhaltung

Besucheradresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3521
Fax: 03731 799-73535
finanzverwaltung[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Die beizutreibende Forderung muss fällig sein.

Verfahrensablauf

Ist eine Zahlung fällig, ist die Beitreibung der offenen Forderung zulässig. Vor der Beitreibung ist der Zahlungspflichtige durch die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, zu mahnen.

Kosten

Bei der Mahnung werden Mahngebühren erhoben. Säumniszuschläge bzw. Verzugszinsen können berechnet werden.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.