Nachweis zur alleinigen elterlichen Sorge

Nachweis zur alleinigen elterlichen Sorge

Allgemeine Informationen

Das Jugendamt erteilt auch Auskunft über die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung. Dieses sogenannte Negativattest wird auf Antrag der Kindesmutter erstellt. Es dient als Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren.

Zuständigkeiten

Referat Kindschaftsrecht und Elterngeld

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist außerdem die Geburtsurkunde des Kindes in Kopie beizufügen.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.