Rettungsdienst, Notfallrettung und Krankentransport, Gebühren

Rettungsdienst, Notfallrettung und Krankentransport, Gebühren

Allgemeine Informationen

Für jeden Einsatz von Rettungsmitteln der Notfallrettung und des Krankentransportes des Landkreises Mittelsachsen werden Gebühren für die An- und Abfahrt erhoben. Dabei wird nach Krankentransportwagens (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) unterschieden.

Zuständigkeiten

Referat Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Besucheradresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3814
Fax: 03731 799-3815
brand.katschutz[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Es wurden Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen oder im Auftrag angefordert.

Verfahrensablauf

Die Gebührenschuld entsteht mit der Anforderung des jeweiligen Rettungsmittels. Die Gebühren können ersatzweise Versicherungsträgern des Gebührenschuldners in Rechnung gestellt werden.

Fristen

Die Gebühren werden mit Zugang des Gebührenbescheides fällig

Kosten

Die Gebühren sind in der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes festgesetzt.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.