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Für jeden Einsatz von Rettungsmitteln der Notfallrettung und des Krankentransportes des Landkreises Mittelsachsen werden Gebühren für die An- und Abfahrt erhoben. Dabei wird nach Krankentransportwagens (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) unterschieden.
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Es wurden Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen oder im Auftrag angefordert.
Die Gebührenschuld entsteht mit der Anforderung des jeweiligen Rettungsmittels. Die Gebühren können ersatzweise Versicherungsträgern des Gebührenschuldners in Rechnung gestellt werden.
Die Gebühren werden mit Zugang des Gebührenbescheides fällig
Die Gebühren sind in der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes festgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.