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Die Rückkehrberatung ist ein Angebot für Asylsuchende, Geflüchtete und Zugewanderte aus Drittstaaten, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. Eine beabsichtigte Rückkehr ist jedoch häufig mit vielen Fragen verbunden. Die Rückkehrberatung soll dabei helfen, diese Fragen zu beantworten. Ausreisewillige erhalten zudem nach Möglichkeit auch Unterstützung bei der Finanzierung, Organisation und Planung ihrer Ausreise.
Das Angebot wird durch die Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung gefördert.
Besucheradresse:
Am Rotvorwerk 3
09599 Freiberg
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3600
Fax: 03731 799-3691
integration[at]landkreis-mittelsachsen.de
Nico Fischer
rueckkehrberatung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Wer kann sich beraten lassen?
Sie können persönlich, telefonisch oder per E-Mail einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung vereinbaren.
Im Beratungsgespräch informieren wir Sie über:
Die Beratung verpflichtet Sie noch nicht zur Ausreise. Sie hat ebenso keine negativen Auswirkungen auf ein laufendes Asylverfahren.
Wenn Sie sich zur freiwilligen Ausreise entschließen, unterstützen wir Sie bei:
Das Angebot ist kostenlos.
Weiterführende Informationen
Weitere Angebote
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.