Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Allgemeine Informationen

Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ist seit 2011 Aufgabenträger für die Schülerbeförderung der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau und für den Erzgebirgskreis. Die aktuelle Satzung und weitere Informationen können in den Internetauftritten des Verkehrsverbundes Mittelsachsen sowie der REGIOBUS GmbH nachgelesen werden.

Information an Eltern zur Schülerbeförderung

Eltern von mittelsächsischen Kindern und Jugendlichen, die den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Schülerbeförderung nutzen, können das BildungsTicket beantragen. Entsprechende Antragsunterlagen stehen im Internetauftritt der 

REGIOBUS Mittelsachsen GmbH

als Verkehrsunternehmen zur Verfügung. Der Preis für das vom Freistaat Sachsen bezuschusste Bildungsticket liegt seit Einführung unverändert bei 15 Euro. Für Grundschüler wurde im Landkreis Mittelsachsen eine Übergangslösung für den erhobenen Eigenanteil für die bis Juli 2022 gültige Schülerverbundkarte angestrebt und das Bildungsticket für eine Übergangsfrist auf einen monatlichen Elternanteil von 5 Euro begrenzt. Diese Übergangsfrist läuft am 31. Juli 2026 aus.  

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Ansprechpartnerin

Frau Burkhardt
Telefon: 03731 799-1412
beatrix.burkhardt[at]landkreis-mittelsachsen.de

Sonstiges

Weiterhin besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
  • deren Eltern den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
  • Wohngeld beziehen,

grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Voraussetzung ist, dass sie die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und auf die Schülerbeförderung angewiesen sind. Mit dieser Leistung wird der Eigenanteil des BildungsTickets den Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen erstattet.

Kontakt über weitere Angebote der Familienunterstützung im Landratsamt Mittelsachsen Referat Bürgerservice Soziales

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.