Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Allgemeine Informationen

Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen ist seit 2011 Aufgabenträger für die Schülerbeförderung der Landkreise Mittelsachsen, Zwickau und für den Erzgebirgskreis. Die aktuelle Satzung und weitere Informationen können in den Internetauftritten des 

sowie der 

nachgelesen werden.

Information an Eltern zur Schülerbeförderung

(Stand 20.04.2022) Eltern von mittelsächsischen Kindern und Jugendlichen, die den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Schülerbeförderung nutzen, können jetzt das Bildungsticket beantragen. Dies soll bei der REGIOBUS GmbH als Verkehrsunternehmen erfolgen. Schon jetzt stehen die notwendigen Formulare online unter www.regiobus.com zur Verfügung. Am 8. Juli endet nunmehr die verlängerte Antragsfrist für ÖPNV-Fahrschüler. Das Unternehmen empfiehlt den Antrag früher zu stellen, um das Ticket rechtzeitig zu erhalten. Die bisher eingereichten Anträge an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) werden weitergeleitet, es ist keine erneute Beantragung erforderlich. 
Geplant ist nach einer ersten öffentlichen Kreistagsbefassung, dass Grundschüler und Förderschüler der Klassenstufen 1-4 eine Förderung/Bezuschussung des Bildungstickets von 120 Euro erhalten und damit die jährlichen Kosten dieser Eltern auf 60 Euro begrenzt werden. Eine weitere Befassung zum Verfahren ist im Mai vorgesehen. 
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Familien mit geringen Einkommen oder Leistungsbezug im sozialen Bereich bzw. nach Asylbewerberleistungsgesetz eine Unterstützung bei den zuständigen Stellen im Landratsamt und im Jobcenter beantragen können. 
 

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Ansprechpartnerin

Beatrix Burkhardt
Telefon: 03731 799-1412
beatrix.burkhardt[at]landkreis-mittelsachsen.de

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.