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Wenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase.
Mit der Schulanmeldung erhalten Sie für Ihr Kind einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung.
Die Schulaufnahmeuntersuchungen werden im Gesundheitsamt in Mittweida und den Servicestellen Freiberg und Döbeln erfolgen.
Die Schulaufnahmeuntersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor Schulbeginn. Ein Kinder- und Jugendarzt oder eine Kinder- und Jugendärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in der Regel ein Arzt oder eine Ärztin vom Gesundheitsamt) wird Ihr Kind im Hinblick auf seinen altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklungsstand mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt untersuchen. Mindestens ein Elternteil muss dabei sein, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
An einer Schulaufnahmeuntersuchung müssen teilnehmen:
Hinweis: Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden, gelten auch als schulpflichtig.
In der Regel wird bei der Schulanmeldung ein individueller Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung vereinbart.
Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Untersuchung dabei sein. Der erhobene Befund wird gleich mitgeteilt.
Der Arzt oder die Ärztin führt eine Untersuchung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes durch. Hier werden vor allem die Bereiche in den Blick genommen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch besondere Bedeutung haben. Dazu gehören:
Außerdem werden folgende Aspekte untersucht:
Befunde, die einer weiteren medizinischen Abklärung bedürfen, werden dem Sorgeberechtigten mitgeteilt und eine entsprechende Überweisung empfohlen. Die Eltern werden gegebenenfalls zu notwendigen Fördermaßnahmen beraten. Falls nötig, informiert der Kinder- und Jugendärztliche Dienst die Schule über erforderliche Maßnahmen.
Die Untersuchung sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Schuljahres durchgeführt werden.
Die Untersuchung ist kostenlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.