Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase.
Mit der Schulanmeldung erhalten Sie für Ihr Kind einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung.
Die Eltern werden vom Gesundheitsamt angeschrieben und zu bestimmten Terminen an die Standorte Döbeln, Mittweida und Freiberg des Gesundheitsamtes eingeladen.
Die Schulaufnahmeuntersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor Schulbeginn. Ein Kinder- und Jugendarzt oder eine Kinder- und Jugendärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in der Regel ein Arzt oder eine Ärztin vom Gesundheitsamt) wird Ihr Kind im Hinblick auf seinen altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklungsstand mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt untersuchen. Mindestens ein Elternteil muss dabei sein, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.