Sportförderung

Sportförderung

Allgemeine Informationen

Die neue Sportförderrichtlinie wurde zum 14. Dezember 2022
durch den Kreistag beschlossen.

Sie bietet Fördermöglichkeiten für Vereine unter anderem in Form einer Vereinspauschale, für Betriebskosten sowie Großsportgeräte, Sportstättenbaumaßnahmen und der institutionellen Förderung des Kreissportbundes Mittelsachsen. Die Online-Antragstellung ist ab sofort möglich. Das Landratsamt befindet sich in laufender Erweiterung dieser Inhalte.
Nutzen Sie bei Fragen den eingestellten FAQ-Katalog oder kontaktieren Sie uns.

Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen den organisierten Sport in zweierlei Hinsicht. Den gemeinnützig organisierten Sportvereinen können direkte Zuwendungen durch die Sportförderung gewährt werden. Weiterhin überlässt der Landkreis seine Sportstätten dem organisierten Sport kostengünstig und teilweise kostenlos (Kinder- und Jugendsport) durch die Sportstättenvergabe.

Die Zuwendungen werden bei Vorliegen eines kommunalen Interesses mit dem Ziel bewilligt, über den Landkreis flächendeckend breitensportliche Maßnahmen, sportliche Beratungs- und Betreuungsangebote in großer Sportartenvielfalt für breite Schichten der Bevölkerung zu sichern und weiter auszubauen. Insbesondere die Unterstützung des Kinder- und Jugendsports in Form der Angebote für die sportliche Freizeitbetätigung oder des systematischen Trainings- und Wettkampfbetriebes oder der Talententwicklung sollen erhalten und entwickelt werden.

Die Förderung investiver Maßnahmen und die Anschaffung von Sportgeräten dienen der Schaffung und dem Erhalt der materiellen Voraussetzungen für den Sport und damit dem Ziel dieser Richtlinie.

Konditionen

Zuwendungsart 

  • Projektförderung
  • Institutionelle Förderung (nur Geschäftsstelle KSB Mittelsachsen)

Finanzierungsart

  • Anteilsfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Festbetragsfinanzierung (Geschäftsstelle KSB Mittelsachsen und in geeigneten Fällen; nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Höhe

  • maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beim Betriebskostenzuschuss und Vereinspauschale, weiterhin begrenzt durch die jeweils festgelegten Höchstbeträge

  • maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben des Neu-, Aus- und Umbaus von vereinseigenen bzw. langfristig überlassenen Sportstätten

  • 10 bis maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Aufwendungen für Kauf/Reparatur oder Anschaffung von Sportgeräten über 800,00 Euro (netto)

Achtung, konkrete Antragsabgabe bis 31. Januar eines jeden Jahres.

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Ansprechpartnerin

Kati Jahn
Telefon: 03731 799-1242
kati.jahn[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Sportvereine aus dem Landkreis Mittelsachsen und der Kreissportbund Mittelsachsen e. V.

Weitere Voraussetzungen

  • Der Tätigkeitsbereich und der Sitz des Zuwendungsempfängers müssen sich, insofern diese Richtlinie nicht anderes bestimmt, im Landkreis Mittelsachsen befinden.

  • Zuwendungen werden nur dann gewährt, wenn der Nachweis über die Eintragung in das

    Vereinsregister beim Registergericht und die Gemeinnützigkeit mit aktuellem Freistellungsbescheid vom Finanzamt erbracht wurden oder durch legitimierte Dritte, deren

    Zusicherung glaubhaft ist, bestätigt wurde. Gewinnorientiert betriebener Sport oder Berufs- und

    Lizenzsport (professioneller Sport) werden grundsätzlich nicht finanziell gefördert.

  • Die Mitgliedschaften im Landessportbund Sachsen e. V. und im Kreissportbund Mittelsachsen e. V. sind Voraussetzungen für eine Förderung

  • Die angemessene finanzielle Eigenbeteiligung ist in Form eines Finanz-/Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes nachzuweisen, der sämtliche zu erwartende Einnahmen und Ausgaben für das Förderjahr und mindestens zehn vom Hundert an Eigenmitteln einschließt.

  • Bei Investiver Sportförderung gelten unten genannt weitere Zuwendungsvoraussetzungen:

    • Die Stadt/Gemeinde, in welcher der jeweilige Sportverein seinen Sitz hat, hat sich an der Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu beteiligen. Den Antragsunterlagen ist der entsprechende Nachweis (z. B. Ratsbeschluss, Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme) beizufügen.

    • Die Zweckbindung beträgt mindestens fünf Förderjahre.

    • Zuwendungsempfänger, die nicht Eigentümer des Grundstückes sind, auf dem die zur Förderung beantragte Maßnahme durchgeführt werden soll, können Zuwendungen nur erhalten, wenn sie ein ausreichend gesichertes Nutzungsrecht durch eine vertragliche Vereinbarung oder einen Grundbuchauszug nachweisen und dessen Dauer mindestens der Dauer der Zweckbindung entspricht.

  • Mit der Maßnahme darf nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides oder vor der etwaigen Genehmigung zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn begonnen werden. Als Maßnahmebeginn zählt der Abschluss eines Liefer-, Leistungs- beziehungsweise Kaufvertrages.

Verfahrensablauf

Um einen einheitlichen Verfahrensablauf aller Antragssteller zu gewährleisten, sind die Anträge auf Sportförderung und Sportstättenvergabe an bestimmte Fristen gebunden.

  • Die Antragstellung hat unter Verwendung der Online-Formulare/der Vordrucke bis zum 31. Januar des Förderjahres bei der Bewilligungsbehörde zu erfolgen. Nicht fristgemäß eingehende Anträge werden als Nachanträge eingeordnet und können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel vorhanden sind.

Für das Förderjahr 2024 ist die Einreichung der Bedarfsanzeige nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Den Anträgen auf Sportförderung sind folgende Unterlagen beizufügen:

Für alle Anträge notwendig:

  • Haushalts-/Finanz-/Wirtschaftsplan für das Förderjahr
  • Jahresabschluss des Vorjahres
  • Kopie der aktuellen Satzung
  • Kopie aktueller Registerauszug vom Registergericht
  • Kopie aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
  • Kopie Bestandserhebung des Landessportbundes Sachsen für das Förderjahr (Vereinsportal)

Zusätzlich für Vereinspauschale:

  • Liste der ehrenamtlich Engagierten (Übungsleiter, Vereinsmanager, usw.) mit Lizenznummer und Gültigkeit (Vereinsportal-Auszug) oder andere Nachweise
  • Nachweis des Kaderstatus der Kadersportler des Vereins
  • Nachweis über Benennung zum Talentstützpunkt/Landesstützpunkt

Zusätzlich für Zuwendung Betriebskosten:

  • Kopie Nutzungsverträge für alle oben genannten Sportstätten

Zusätzlich für Zuwendung Großsportgeräte:

  • drei Angebote oder mindestens ein Angebot mit Begründung, warum nicht drei Angebote erbracht werden können
  • Nachweis der Eigenmittel
  • Antrag oder Zusage über Beteiligung der jeweiligen Trägerkommune (z.B. Ratsbeschluss bzw. weiterer anderer Mitfinanzierer z. B. SAB – Förderbank)

Zusätzlich für Zuwendung Sportstättenbaumaßnahmen:

  • Grundstück und Objekt
    • Rechtsverbindliche Vereinbarung zur Nutzung der Anlage
    • Aktueller Grundbuchauszug
    • Geeignetes Fotomaterial (Ist-Zustand, Fotodokumentation)
    • Lageplan/ Grundriss
  • Bauplanung
    • Projektbeschreibung mit Bauablaufplan
    • Kompletten Planungsunterlagen (einschließlich Kostenermittlung nach DIN 276) (oder 3 Angebote)
    • Bescheid nach § 66 SächsBO (Bauvorbescheid)
  • Finanzierung und Förderung
    • Nachweis der Eigenmittel
    • Darstellung der manuellen Eigenleistungen des Vereins
    • Antrag oder Zusage über Beteiligung der jeweiligen Trägerkommune (z. B. Ratsbeschluss bzw. weiterer anderer Mitfinanzierer (z. B. SAB – Förderbank)

Fristen

  • 31. Januar des Förderjahres (konkretisierte Antragsstellung)

Kosten

keine

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.