Überprüfung von Beißvorfällen nach GefhundG

Überprüfung von Beißvorfällen nach GefhundG

Allgemeine Informationen

Wer einen, bereits durch Gesetz vermuteten gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis. Kommt es aufgrund von Beißvorfällen durch einen nicht von vornherein vermuteten gefährlichen Hund, kann dieser unter anderem wegen seiner gesteigerten Aggressivität im Einzelfall als gefährlicher Hund durch das Landratsamt Mittelsachsen festgestellt werden.

Zuständigkeiten

Polizeirecht und Personenstandswesen

Besucheradresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit des Ansprechpartners:

Telefon: 03731 799-3471

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.