Überprüfung von Beißvorfällen nach GefhundG
Zuständigkeiten
Polizeirecht und Personenstandswesen
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Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
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ordnung.sicherheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
Telefon: 03731 799-3471
Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefhundG)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung der Bestimmungen über gefährliche Hunde (VwV GefHunde)
Wichtig
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.