Verdacht auf Impfschadensfall – für Patienten

Verdacht auf Impfschadensfall – für Patienten

Allgemeine Informationen

Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von ein bis drei Tagen (gelegentlich länger)
  • Fieber unter 39,5 Grad Celsius (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
  • „Impfkrankheit" ein bis drei Wochen nach der Verabreichung abgeschwächter Lebendimpfstoffe

Wenn Sie nach einer Impfung darüberhinausgehende Beschwerden entwickeln, sollten Sie sich an die Impfärzte oder die behandelnden Haus- beziehungsweise Kinderärzte wenden.

Zuständigkeiten

Referat Amtsärztlicher und Sozialpsychiatrischer Dienst/Gesundheitsberatung

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus F
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6961
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Verfahrensablauf

Die Ärzte entscheiden darüber, ob weitere Untersuchungen, eine Überweisung zu Fachärzten oder eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich sind.

Die Ärzte melden den Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt übermittelt die ärztlichen Verdachtsmeldungen unverzüglich in pseudonymisierter Form an die zuständige Landes- und Bundesoberbehörde.

Sie haben die Möglichkeit, Nebenwirkungen von Arzneimitteln, dazu gehören auch Impfstoffe, selbst online an die zuständigen Bundesbehörden zu melden.

Den Antrag auf Versorgung wegen Impfschadens gemäß § 60 Abs. 1 IfSG stellen Sie beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

  • Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)
  • Fachbereich 4 – Soziales Entschädigungsrecht
  • Reichsstr. 3
  • 09112 Chemnitz
  • E-Mail soze@ksv-sachsen.de

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.