Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) stellen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.
Bei einer Katastervermessung können nicht vorhandene Grenzmarken abgemarkt und vorhandene Grenzmarken auf ihre richtige Lage geprüft werden.
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Sachsens
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen