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Wenn Sie Ihr Grundstück bebauen wollen oder aus anderen Gründen den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen benötigen, können Sie einen Antrag auf Grenzwiederherstellung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) stellen. Im Liegenschaftskataster ist der Verlauf der Flurstücksgrenzen nachgewiesen. Grenzwiederherstellungen sind Vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit.
Bei einer Katastervermessung können nicht vorhandene Grenzmarken abgemarkt und vorhandene Grenzmarken auf ihre richtige Lage geprüft werden.
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vermessung[at]landkreis-mittelsachsen.de
Grundstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben können einen Antrag auf eine Katastervermessung und Abmarkung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen. Dieser wird den Ablauf der Katastervermessung und Abmarkung sowie den erforderlichen Umfang erläutern und den Ablauf des Verwaltungsverfahrens begleiten.
Über die Kosten einer Katastervermessung und Abmarkung beraten die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Die Höhe der Kosten für eine Katastervermessung und Abmarkung bestimmt sich nach der Zweiten Sächsischen Vermessungskostenverordnung ermittelt und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.