Allgemeine Informationen
Einem Bauvorhaben geht oft der Erwerb eines Grundstücks voraus. Werden Teilflächen eines Grundstücks erworben, zum Beispiel um die Bebaubarkeit zu ermöglichen bzw. die Erschließung des Baugrundstückes zu sichern, bedarf es der Bildung eines Flurstücks im Liegenschaftskataster und der Festlegung der neuen Flurstücksgrenze durch Katastervermessung und Abmarkung.
Eine Vermessung zur Vorbereitung der Teilung eines Grundstücks ist eine Katastervermessung, bei der neue Flurstücksgrenzen festgestellt werden. Eine erstmalige Festlegung der Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) ist dann erforderlich, wenn der abzutrennende Teil des Grundstücks kein im Liegenschaftskataster nachgewiesenes Flurstück ist. Aufgrund der Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung wird das Liegenschaftskataster anschließend aktualisiert und die neuen Flurstücke werden im Liegenschaftskataster gebildet. Anschließend werden diese im Grundbuch als selbstständige Grundstücke eingetragen, die dann bei Bedarf gekauft beziehungsweise verkauft werden können.
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Sachsens
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen