Wahlschein beantragen

Wahlschein beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus. Im Wählerverzeichnis wird dies entsprechend vermerkt. Mit dem Wahlschein können Sie Ihre Stimme in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises (Europawahl: Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt) oder durch Briefwahl abgeben. 

Wahlteilnahme für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen, denen ein für sie unzugängliches Wahllokal zugewiesen ist, können mit einem Wahlschein ein anderes, barrierefreies Wahllokal Ihres Wahlkreises (Europawahl: Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt) aufsuchen – die Adresse erfragen Sie bitte bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Zuständigkeiten

Kommunalaufsicht

Besucheradresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-3261
Fax: 03731 799-73725
kommunalaufsicht[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt.
  • Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen
  • Sie erhielten die Wahlbenachrichtigung.
Hinweis: Erhielten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung, obwohl Sie meinen, wahlberechtigt zu sein, dann sind Sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis eingetragen – wenden Sie sich bitte umgehend an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor.
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag (auch per Fax möglich) – verwenden Sie möglichst den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail).
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, den Wahlschein für Sie zu beantragen.
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung schickt Ihnen den Wahlschein mit der Post zu, oder Sie holen ihn dort persönlich ab. Möchten Sie die Briefwahl nutzen, fordern Sie die Unterlagen gleich mit dem Wahlschein an.
Hinweis: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (möglichst auf dem Vordruck der Wahlbenachrichtigungskarte) mit Ihren Angaben
    • zu Familiennamen und Vornamen
    • genauer Wohnanschrift
    • Geburtsdatum
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für Ihre Vertretung

Fristen

Beantragung von Wahlschein / Briefwahlunterlagen:

  • frühestens nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung (liegt spätestens 21 Tage vor dem Wahl vor)
  • spätestens bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Europawahl und Bundestagswahl bis 18:00 Uhr, andere Wahlen bis 16:00 Uhr) 
Hinweis: Bei plötzlicher Erkrankung ist die Wahlschein-Beantragung auch noch am Wahltag möglich (Landtagswahl bis 13:00 Uhr, andere Wahlen bis 15:00 Uhr).

Kosten

keine

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.