Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Mittelsachsen ist für die Leistungserbringung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich.

1. Sachbearbeiterin
Frau Werner 
Tel. 03731 799-6535

Zuständigkeiten

Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe und Unterhaltsvorschuss

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Die Abteilung Jugend und Familie übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dieser Leistungen. Pflegeeltern, die ein Pflegekind aufnehmen, erhalten beispielsweise als Leistung zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen ein monatliches Pflegegeld.

Kommt der Landkreis Mittelsachsen – im Rahmen seiner Leistungen nach dem SGB VIII – zum Beispiel bei Heimunterbringung für den Lebensunterhalt eines Kindes oder Jugendlichen auf, wird auch ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag von den Eltern erhoben.  

Verfahrensablauf

Die finanzielle Abwicklung der Leistungserbringung zwischen den Beteiligten erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Jugend und Familie.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.