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18.06.2021
Die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 161 Mittelsachsen über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom 8. Januar 2021 (Elektronische Ausgabe 08/2021e vom 12. Januar 2021 des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen) i. V. m. der ergänzenden Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 161 Mittelsachsen vom 26. Februar 2021 (Elektronische Ausgabe 38/2021e vom 1. März 2021) wird in Punkt II. Wahlvorschläge – Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge (§ 34 BWO) aufgrund des sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. I Nr. 29 S. 1482 vom 9. Juni 2021) wie folgt geändert:
„Muss ein Kreiswahlvorschlag gemäß § 52 a i. V. m. § 20 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Bundeswahlgesetz von mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 BWO unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen …“
Freiberg, den 14. Juni 2021
gez. Peter Schubert
Kreiswahlleiter