1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung (BEO) für Räume in Schulen und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Mittelsachsen

28.07.2021

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt in seiner Sitzung vom 14. Juli 2021 folgende Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung (BEO) für Räume in Schulen und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Mittelsachsen und deren Inkrafttreten:

Artikel 1
Änderungen

1. § 2 Abs. 4 Spiegelstrich 2 wird wie folgt gefasst:

  • Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften oder sonstige religiöse und weltanschauliche Gruppierungen einschließlich Personen und sonstiger Gesellschaftsformen, welche im Auftrag und/oder im Interesse dieser handeln.

2. Anlage 1 – Verwaltungsliegenschaften – werden zum Verwaltungsgebäude: Freiberg, Frauensteiner Str. 43 (Hauptgebäude)
folgende Informationen hinterlegt:

Freiberg, Frauensteiner Str. 43 (Hauptgebäude) - Beratungsraum (105 m²) 003 40 Pers.


3. Anlage 3 – Musternutzungsvertrag – wird der § 7 – Haftung – wie folgt gefasst:

  • Der Nutzer haftet insbesondere für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen.

    Der Nutzer haftet insbesondere für Schäden, die von Besuchern der vom Nutzer organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Nutzer durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat. Zumindest, sofern er entsprechende Schäden hätte vorhersehen können und dennoch zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat.

     

    Der Nutzer haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst durch die Überlassung der Räume entstehen, soweit der Nutzer durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen können und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft Anlage 1 unterlassen hat. Im Übrigen richten sich Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Landkreis keine Haftung übernommen.

     

    Der Landkreis haftet nicht, wenn für die geplante Nutzung benötigte (behördliche) Genehmigungen nicht erteilt oder Auflagen nicht erfüllt werden können. Die Verantwortung für die Beschaffung bzw. Einhaltung liegt hierfür beim Nutzer, welcher auch eventuelle damit verbundene Kosten trägt.

  •  

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Änderungen treten am 01.08.2021 in Kraft.

Freiberg, 15.07.2021

gez. Matthias Damm                                                                        Siegel
Landrat