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18.03.2024
Mit den Fördermitteln, die der Freistaat zur Verfügung stellt, soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Die Fördermittel sollen für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- Gesundheits- und Gastronomiebereich bereitgestellt werden. Auch für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen kann diese Förderung genutzt werden. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist in der Regel ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote, wie beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.
Mit dem Geld der aktuellen Förderperioden sollen unter anderem folgende Projekte realisiert werden: Der Zugang zu einer Arztpraxis in Dorfchemnitz wird mittels eines Aufzuges hergestellt, behindertengerechte WCs können errichtet werden (u.a. am Radweg in Geringswalde), akustische Optimierungen in einem Begegnungsraum werden ebenso realisiert wie die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zur Turnhalle in Wechselburg sowie die Errichtung eines inklusiven Spielgerätes in Geringswalde.
Nach der Bewilligung ist vor der nächsten Antragsstellung: Als Pächter, Inhaber oder Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes beziehungsweise als Arzt oder Zahnarzt einer ambulanten Praxis formulieren Interessierte ihre Idee in einer kurzen Vorhabenbeschreibung, kalkulieren die Kosten und reichen beides beim Landkreis Mittelsachsen ein. Das neue Antragsverfahren für 2025 wird rechtzeitig bekannt gegeben.