Afrikanische Schweinepest: Reinsberg gehört nun zur Sperrzone I

05.07.2022

Der Freistaat Sachsen hat die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone I zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest geändert.

Die für Haus- und Wildschweine tödliche Erkrankung breitet sich immer weiter aus, deshalb wurden sowohl die Sperrzone II als auch die Sperrzone I  erweitert. Dies betrifft nun auch erstmals Mittelsachsen in Form der Gemeinde Reinsberg. „Da sich in dem Gebiet der Gemeinde nur einige Kleinstschweinehaltungen befinden, sind die Auswirkungen auf die Tierhalter eher gering. Größer werden die Auswirkungen für Jäger“, heißt es aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA).

Beispielsweise dürfen keine erlegten Wildscheine aus diesem Gebiet ohne Genehmigung des Landratsamtes verbracht werden, die Tiere müssen erst auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden. Hinzukommen verschiedene Beschränkungen, zum Beispiel muss auch bei einer Jagd mit Unterstützung von Hunden oder Treibern eine Genehmigung beantragt werden. „Gesund erlegte Wildschweine aus diesem Gebiet, wo der Jagdausübungsberechtigte auf die Aneignung des Wildbrets verzichtet und krank erlegte Wildschweine sind vom Jäger zu dem in der Sperrzone I einzurichtenden Kadaversammelpunkt zu entsorgen. Dafür erhält der Jäger eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro pro Stück“, heißt es weiter aus dem das Amt. In diesen Fällen ist das LÜVA unter der Rufnummer 03731 799-6999 bezüglich der Absprache des weiteren Vorgehens sofort zu informieren.