Aufhebung des Ausstellungsverbotes für Geflügel in Mittelsachsen

05.07.2023

Das Verbot der Veranstaltung von Geflügelausstellungen wird ab morgen im gesamten Landkreis Mittelsachsen aufgehoben. Dazu hat der Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

„Die Gefahr der Einschleppung der klassischen Geflügelpest durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) derzeit als moderat bewertet.“, so Dr. Anke Kunze aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Aber die Gefahr für die Einschleppung und Verbreitung von HPAIV H5 in Hausgeflügelbestände durch Wildvögel wird weiterhin in Abhängigkeit vom Gebiet als „hoch“ eingeschätzt. Auch ist davon auszugehen, dass die Situation im Herbst wieder ähnliche Ausmaße annehmen wird und somit Vorkehrungen getroffen werden müssen, um eine Verschleppung der Tierseuche über Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen zu verhindern.

Ende letzten Jahres kam es durch mehrere Geflügelausstellungen in Deutschland zu größeren Ausbruchsgeschehen in Rassegeflügelbeständen. Auf Grund dessen wurde das Ausstellungsverbot für den Landkreis erlassen.

Foto: Alexbedoya / stock.adobe.com

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