Aufruf zur Antragseinreichung für Mehrbedarfe im Rahmen des Gesetzes über das Kommunale Energie- und Klimabudget für das Jahr 2023

21.11.2023

Der Landkreis Mittelsachsen ruft Kommunen des Landkreises sowie kommunale Unternehmen gemäß §§ 94a, 95 der Sächsischen Gemeindeordnung zur Einreichung von Mehrbedarfsanträgen im Rahmen des Gesetzes über das Kommunale Energie- und Klimabudget für das Jahr 2023 auf.

Hintergrund

Der ursprüngliche Aufruf zielte darauf ab, Fördermittel für Maßnahmen oder Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien, klimaschonender Mobilität, sowie für nachhaltiges Wasser-, Ressourcen- und Energiemanagement bereitzustellen. Dabei lag der Fokus auf der Förderung von präventiven Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz von Kommunen gegenüber Klimaveränderungen und hohen Energiekosten.

Ziel

Der Aufruf zum Mehrbedarf konzentriert sich darauf, den Bedarf für die bereits beantragten Maßnahmen und Investitionen zu ermitteln, die zur Förderung des Klimaschutzes, der Energiewende und der Klimaanpassung beitragen. Der Fokus liegt auf der klimafreundlichen Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge.

Antragsverfahren

Die Kommunen des Landkreises Mittelsachsen, welche bereits einen Zuwendungsbescheid nach dem Kommunalen Energie- und Klimabudget erhalten haben, sind eingeladen, Mehrbedarfsanträge für das Jahr 2023 unter Verwendung des bereitgestellten digitalen Formulars unter https://mitdenken.sachsen.de/1037950  oder regionalmanagement@landkreis-mittelsachsen.de einzureichen. Die Anträge müssen bis spätestens 30. November 2023 (Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) gestellt werden.

Zuwendungshöhen und Auswahlverfahren

Die Zuweisungen für Mehrbedarfe werden im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Klimabudget des Jahres 2023 nach einem transparenten Auswahlverfahren unter Beachtung beihilferechtlicher Vorschriften vergeben. Die Entscheidung über die konkrete Förderhöhe erfolgt durch das Gremium anhand des Rankings auf Grundlage des transparenten Auswahlverfahrens des zu Grunde liegenden Antrages. Alle Kommunen, die einen offenen Differenzbetrag vom beantragten Fördersatz zur SMI-Klassifizierung haben, können in dieser Höhe einen Mehrbedarf geltend machen. Der Mehrbedarf muss mit der Ursprungsmaßnahme in direktem Zusammenhang stehen.

Verwendungsnachweis und Rückforderungen

Es ist über die zweckentsprechende Verwendung der Zuweisungen Nachweise zu führen und dem Landkreis Mittelsachsen spätestens sechs Monate nach Ende des Haushaltsjahres vorzulegen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel können zurückgefordert werden.

Einreichung von Mehrbedarfsanträgen

Für die Einreichung von Mehrbedarfsanträgen und weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung des Landkreises Mittelsachsen.