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04.05.2023
Der Landkreis ist als Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen in unterschiedlicher Rechtsform der Bereiche Ver- und Entsorgung, Gesundheit, Bildung, Verkehr und Wirtschaftsförderung beteiligt. Die nun erstmals erarbeitete Beteiligungsrichtlinie regelt die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und den Beteiligungen. Sie erlaubt dem Landkreis als Gesellschafter eine ganzheitliche Steuerung und wird die Arbeit des Beteiligungsmanagements weiter professionalisieren. Mit der Beteiligungsrichtlinie führt der Landkreis gleichzeitig eine Beteiligungsmanagement-Software ein, die das Beteiligungscontrolling weitgehend digitalisiert.
Für öffentlich-rechtliche Leistungen erhebt der Landkreis Gebühren. Für den überwiegenden Teil der Amtshandlungen bestehen eigene Satzungen und Regelungen zu den anfallenden Gebühren. Für den kleinen Teil der weisungsfreien Angelegenheiten muss die entsprechende Satzung aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen angepasst werden. Einige Positionen wurden dabei gestrichen und das Kostenverzeichnis insgesamt gestrafft. An anderen Stellen mussten die Gebühren angehoben werden.
Öffentliche Zustellungen, die bisher in Papierform an den Hauptstandorten des Landratsamtes ausgehangen worden sind, werden in Zukunft auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht.