Aus der Sitzung des Kreistages vom 5. Dezember 2018

06.12.2018

Am 5. Dezember trat der Kreistag Mittelsachsen zur 20. Sitzung im Veranstaltungssaal des Beruflichen Schulzentrums für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach" in Freiberg zusammen.

Wirtschaftsförderung im Überblick 2018

Im Rahmen der Kreistagssitzung am 5. Dezember gab der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier einen Überblick über die wirtschaftlichen Aktivitäten im Landkreis. In insgesamt 15 geförderten gewerblichen Maßnahmen investierten Unternehmen in diesem Jahr knapp 64 Millionen Euro. Damit wurden etwa 680 Arbeitsplätze erhalten beziehungsweise neu geschaffen. Weiterhin stellte Dr. Beier die maßgeblichen Förderrichtlinien der Wirtschaftsförderung vor. In über 40 Einzelprojekten wurden 2018 Standortmarketing und Kooperationen unterstützt, darunter aktuell der Kinospot „Mittelsachsen ist mein Platz zum Wachsen“. Die Fachkräfteallianz hatte in diesem Jahr ein Finanzvolumen von knapp 470.000 Euro. Zu den Fachkräfteprojekten zählt unter anderem der Job- und Karrieretag am 27. Dezember 2018 in Freiberg. Für das Modellvorhaben Land(auf)Schwung war es mit 45 bewilligten Maßnahmen und über 260 Anfragen in der Nestbau-Zentrale ein sehr arbeitsreiches Jahr. Verschiedene Kreisentwicklungsprojekte rundeten das Portfolio ab. Gleichzeitig betonte Beier, dass Wirtschaftsförderung nur in einem funktionierenden Netzwerk möglich sei, in welchem der Landkreis die koordinierende Rolle innehat. Weitere Informationen: www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de

Informationen zum Asyl

In diesem Jahr wurden dem Landkreis 464 neue Asylsuchenden durch den Freistaat Sachsen zugewiesen. Das geht aus der aktuellen Berichterstattung des Leiters der Stabsstelle Asyl- und Ausländerangelegenheiten Dieter Steinert hervor. Darunter befinden sich auch 66 Kinder. „Sie wurden im Landkreis geboren, werden aber formal an uns zugewiesen“, so Steinert. Gleichzeitig gab es bis Ende Oktober 489 Abgänge, darunter 54 Abschiebungen und 98 freiwillige Rückreisen. Zum Stand Ende Oktober waren 1 572 Asylsuchende durch den Landkreis in Wohnungen, Wohnprojekten oder in den Gemeinschaftsunterkünften in Freiberg, Döbeln, Lunzenau und Striegistal untergebracht. Bis Ende Oktober erhielten 911 Personen eine Aufenthaltserlaubnis, davon 309 aus humanitären Gründen beziehungsweise 285 zur Ausbildung.  „Der Familiennachzug macht sich noch nicht bemerkbar“, erklärte der Leiter der Stabsstelle. In diesem Zusammenhang zogen von hier lebenden 13 anerkannten Flüchtlingen 26 Personen zu. Diese leben in Döbeln, Mittweida und Freiberg. Eine Familie zog von Freiberg nach Brand-Erbisdorf und eine weitere mit zwei Personen nach Chemnitz. Seit April erhielten 86 anerkannte Flüchtlinge eine Wohnsitzauflage. „Das heißt, sie müssen sich innerhalb des Landkreises ihren Wohnsitz nehmen, wir legen aber nicht fest, in welcher Kommune“, so Steinert. Man versuche auf eine ausgewogene Verteilung hinzuwirken, beispielsweise mit einer Wohnungsbörse. 98 Wohnungen stehen dafür in 13 Städten und Gemeinden zur Verfügung. Des Weiteren führte Steinert über die Verwendung von Fördermitteln für die Integration aus, darüber werden beispielsweise die Bildungs- und Kommunalen Integrationskoordinatoren finanziert sowie die Servicestelle Sprach- und Integrationsmittler und Gemeindedolmetscherdienste, die Rückkehrberatung und die Sozialarbeit. „Wir werden uns weiter um die entsprechenden Gelder von Bund und Land bemühen“, so Steinert abschließend.

Erster Doppelhaushalt verabschiedet

Der Kreistag hat den ersten Doppelhaushalt des Landkreises Mittelsachsen beschlossen. Er umfasst die Haushaltsjahre 2019 und 2020 und orientiert sich somit zeitlich am Doppelhaushalt des Freistaates. Die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes steigen 2019 auf 387 Millionen Euro und 2020 auf 408 Millionen Euro. Ursächlich für die weiteren Aufwüchse sind unter anderem ein weiterer Anstieg sozialer Leistungen sowie der Zuschüsse für den öffentlichen Personennahverkehr. Für den Breitbandausbau sieht der Kreishaushalt 2019 5,1 Millionen Euro vor. 2020 steigt durch die vorgesehenen Neuausschreibungen der Rettungsdienstleistungen das Haushaltsvolumen weiter an. „Der soziale Bereich umfasst mit fast 50 Prozent der Auszahlungen erneut den größten Teil des Haushaltes“, so der Leiter der Abteilung Finanzen und Controlling Andreas Müller. Allein für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sind jeweils 36 Millionen Euro in den beiden Jahren geplant. Für Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind 2019 und 2020 Aufwendungen in Höhe von jeweils 45 Millionen Euro veranschlagt. „Aber auch betraglich kleinere Einzelveranschlagungen sollten Erwähnung finden: Gemäß Kreistagsbeschluss vom September wurde in den Kreishaushalt auch die Erhöhung der Förderung des Kreisfeuerwehrverbandes Mittelsachsen auf 70.000 Euro berücksichtigt“, so Müller. Für Investitionen des Landkreises sind für beide Haushaltsjahre Auszahlungen in Höhe von 56 Millionen Euro geplant. Für Baumaßnahmen an Kreisstraßen insgesamt werden davon 2019 11 Millionen und 2020 über 12 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Baumaßnahmen beinhalten beispielsweise die „Entschärfung“ des Burgberges Kriebstein entlang der Kreisstraße (K) 8215, die Erneuerung der K 7702 zwischen Hammerleubsdorf und Gahlenz sowie den Ausbau der K 7542 zwischen Naunhof und Bockelwitz. Auch im Hochbau sind mehrere Investitionsmaßnahmen vorgesehen, wie die Sanierung beziehungsweise der erforderliche Anbau für ein Therapiebecken an der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Flöha. Im Doppelhaushalt ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Müller: „Die Pro-Kopf Verschuldung liegt Ende 2020 bei rund 41,50 Euro, einer der niedrigsten Werte in Sachsen.“ Die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den überörtlichen Aufgaben und der Daseinsfürsorge des Landkreises werden über die sogenannte Kreisumlage erhoben. Diese sinkt im Vergleich zu diesem Jahr von 31,65 auf 30,50 Prozent.

In Abstimmung mit dem mittelsächsischen Kreisvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages erhielten in der laufenden Haushaltsdiskussion erstmals alle Kommunen des Landkreises den Haushaltsplanentwurf und damit die Möglichkeit, sich unmittelbar zur ihrer eigenen Leistungsfähigkeit und der vorgesehenen Kreisumlage zu positionieren. Hiervon machten 22 Kommunen Gebrauch. „Es waren offene Gespräche mit dem Kreisvorstand des Städte- und Gemeindetages. Mit der Absenkung möchten wir die Kommunen etwas entlasten. Denn die oft genannten Mehreinnahmen bei den Städten und Gemeinden, werden durch die allgemeinen Kostensteigerungen nicht mehr gedeckt. Aber dies löst nicht das Grundproblem der finanziellen Ausstattung der Kommunen“, so der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Er dankte dem Kreistag für die Zustimmung und betonte, dass mit einem Doppelhaushalt eine Planungs- und Handlungssicherheit für den Kreis entstünde, um gerade im Jahr 2020 beispielsweise schnell ausschreiben zu können.

Jahresabschluss festgestellt

Entsprechend der Information im vergangenen Kreistag werden die Jahresabschlüsse in den kommenden Sitzungen des Gremiums nachgeholt. Jahresabschlüsse bilden unter anderem eine wichtige Grundlage für die Genehmigung des Haushaltes. Infolge der Einführung der neuen Haushaltsführung Doppik und der Erstellung der hierzu erforderlichen Eröffnungsbilanz kam es zu der Verzögerung. Am 5. Dezember stellten die Mitglieder des Kreistages den Jahresabschluss 2014 fest. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde dem Kreistag der Beteiligungsbericht des Landkreises für das Geschäftsjahr 2017 vorgelegt. Darin werden die vorhandenen unmittelbaren Beteiligungen des Landkreises an zwölf Gesellschaften, die weiteren neun mittelbaren Beteiligungen und die neun Zweckverbände ausführlich dargestellt.

Radewegekonzeption fertiggestellt

Die Fortschreibung der touristischen Radewegekonzeption ist fertig. In diesem Rahmen wurden 19 sogenannte Hauptrouten ausgearbeitet. Sie verdichten das SachsenNetz Rad und verbinden Grund- und Mittelzentren sowie touristische Hauptziele, wie die Altstadt Freibergs mit der Radrennbahn Rossau oder Frankenberg mit dem Sonnenlandpark in Lichtenau. Sie führen über klassische Radwege, landwirtschaftliche Wege oder direkt auf den Straßen mit Mischverkehr. „Es wurde aber versucht, große Bundesstraßen außen vor zu lassen“, so der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Die nun in die Konzeption aufgenommenen Routen haben eine Länge von knapp 270 Kilometern und sind einzeln ausführlich dargestellt: vom Höhenprofil bis zum Zustand der Wege. Die Befahrbarkeit ist bei rund 80 Prozent der Wege gut bis mittel und bei rund zehn Prozent schlecht. „Dieses Dokument bildet für die Städte und Gemeinden die wichtige Grundlage für die Einwerbung von Fördermitteln zur Ertüchtigung der Wege. Aber auch der Kreis ist gefragt, seinen Anteil zur Verbesserung der Routen zu leisten“, so Dr. Beier. Insgesamt beträgt das geschätzte Investitionsvolumen 5,6 Millionen Euro.

Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung angepasst

Da die Preise für Wohnungsmieten und Wohnungsnebenkosten in den vergangenen zwei Jahren gestiegen sind, hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung die Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung vom 14. Dezember 2016 angepasst. Dies ist wichtig für die Gewährung von sozialen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie des Jobcenters oder bei der Grundsicherung im Alter. Sie regelt, welche Wohnkosten angemessen sind. Die entsprechenden Werte hat das Unternehmen Analyse und Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH mit Hilfe von Verbraucherpreisindex sowie Angebotsmieten von Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern ermittelt. Angepasst wurden die Richtwerte für abstrakt angemessene Unterkunftskosten. Innerhalb des Landkreises gibt es regional unterschiedliche Mietniveaus. Deshalb gibt es drei sogenannte Mietkategorien. Beispielsweise bewegt sich laut Richtlinie die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen 1-Personen-Haushalt mit einem Wohnflächenbedarf von maximal 50 Quadratmetern zwischen 283,50 und 295,50 Euro (alt: zwischen 278 und 290 Euro), zuzüglich Heizkosten. „Die Kosten werden regelmäßig überprüft, bei Bedarf angepasst und teilweise vom Bund erstattet“, erläutert der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Die Richtlinie tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Änderung der Landkreisgrenze Mittelsachsen-Zwickau

Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Niederfrohna ändert sich die Grenze zwischen den Landkreisen Mittelsachsen und Zwickau. Eine rund 1,9 Hektar große Teilfläche geht von der Gemarkung Mühlau (Mittelsachsen) an die Gemeinde Niederfrohna (Zwickau) über. Diese befindet sich im Außenbereich und ist unbewohnt. „Damit gehen auch die Baulast und die Verkehrssicherungspflicht eines ländlichen Weges an die Gemeinde Niederfrohna über“, erläutert Pia Weißenberg, Abteilungsleiterin Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation. Die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden gaben bereits ihre Zustimmung für die Änderung der Grenzen. Da diese gleichzeitig die Kreisgrenze bildet und sich somit die Flächengröße beider Landkreise ändert, ist auch die Zustimmung der Kreistage von Mittelsachsen und Zwickau erforderlich. Das mittelsächsische Gremium stimmte den Plänen zu und beauftragte die Flurbereinigungsbehörde des Nachbarlandkreises gleichzeitig mit der weiteren Bearbeitung. „In der Folge wird ein Flurbereinigungsplan aufgestellt. In diesem wird ein Stichtag festgelegt, an dem die Grenzänderung in Kraft tritt“, erklärt Pia Weißenberg.

Naturschutzstationen erhalten Unterstützung

Die Mitglieder des Kreistages ermächtigten Landrat Matthias Damm, für die finanzielle Unterstützung von Naturschutzstationen eine Kooperationsvereinbarung mit der zuständigen Landesstiftung für Natur und Umwelt abzuschließen. Insgesamt erhält der Landkreis 99.225 Euro vom Freistaat Sachsen. „Die Naturschutzstationen tragen durch ehrenamtliches Engagement und praktische Naturschutz- und Landschaftspflege wesentlich zum Erhalt der Artenvielfalt bei und leisten einen großen Beitrag im Bereich der Umweltbildung“, so der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Außerdem ermächtigte der Kreistag den Landrat weitere entsprechende Kooperationsvereinbarungen in den Folgejahren abzuschließen. Der Freistaat Sachsen stellt die Mittel bereit. Das Landratsamt begleitet die Auszahlung verwaltungsseitig.

„Brücken in die Zukunft“-Maßnahmeplan angepasst

Der Maßnahmeplan für das Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ wurde mit dem Beschluss des Kreistages angepasst. Insgesamt stehen dem Landkreis gut 13 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld stammt vom Bund in Höhe von 3,2 Millionen Euro und vom Land in Höhe von 10,2 Millionen Euro. Rund 500.000 Euro vom Bund wurden zusätzlich an die Städte und Gemeinden übertragen. Anpassungen waren bei neun von insgesamt 27 Maßnahmen notwendig: So reduzierten sich die Kosten der energetischen Sanierung der Turnhalle am Förderschulzentrum Brand-Erbisdorf, da in der Planungsphase effektivere Lösungen für die Ausführung der Arbeiten entwickelt wurden. Ähnlich verhält es sich mit der Erneuerung der Heizungsanlage im Feuerwehrtechnischen Zentrum in Freiberg und der Sanierung der Wärmeerzeugeranlage am Beruflichen Schulzentrum „Julius Weisbach“ in Freiberg. „Wir tun alles dafür, um die Kosten zu halten, aber an vielen Stellen merken wir deutlich die Kostenmehrungen im Baubereich“, erklärt der Leiter der Abteilung Interner Service Peter Schubert. Eine Kostensteigerung gibt es beispielsweise bei der Sanierung der Kreisstraße 7532 in der Ortslage Forchheim bei Döbeln. Entgegen ersten Planungen müssen jetzt Abwasserkanäle erneuert und Medien verlegt werden. Kostenmehrungen gab es beispielsweise in Folge von zusätzlichen Bodenstabilisierungen bei der Fahrbahnerneuerung zum Burgeingang in Rochsburg und der Erneuerung der Blitzschutzanlage im Zuge der energetischen Sanierung des Hauses A des Landratsamtes Mittelsachsen am Standort Mittweida. Die angestrebte Neugestaltung des Haupteingangsbereichs des Hauptstandortes in Freiberg an der Frauensteiner Straße 43 befindet sich in der Planungsphase, die Gesamtbaukosten wurden angepasst. Es ergibt sich ein Minderbedarf von rund 800.000 Euro.  

Einführung einer Aufwandsentschädigung für Organisatorische Leiter Rettungsdienst und die Leitende Notärzte ab Januar

Ab Januar bekommen die ehrenamtlich tätigen Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) und die Leitenden Notärzte (LNA) des Landkreises Mittelsachsen eine höhere Entschädigungspauschale: Zusätzlich zur pauschalen Entschädigung bei Übernahme eines 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes in Höhe von 24 Euro erhalten OrgL künftig eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Einsatzstunde. LNA werden bisher monatlich mit einer Pauschale in Höhe von 100 Euro entschädigt. Mit Inkrafttreten der Satzung zum 1. Januar 2019 steht ihnen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 30 Euro pro Einsatzstunde zu. Das hat der Kreistag mit der 2. Änderung der Satzung entschieden. Als Träger des Rettungsdienstes bestellt der Landkreis OrgL und LNA. Die Satzungsänderung sei aus zwei wesentlichen Gründen erforderlich geworden, so Steffen Kräher, Leiter der Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen: „Die Bereiche wurden angepasst, weil der Landkreis seit der Auflösung des Rettungszweckverbandes Landkreis Leipzig und Region Döbeln nun für den gesamten Landkreis Mittelsachsen zuständig ist. Die Höhe der Entschädigung wurde zum Erhalt und zur Gewinnung ehrenamtlicher Mitglieder sowie zur Gewährleistung der Sicherstellung der Aufgaben bei Unglücksfällen und Notlagen angehoben.“ Tritt solch eine Großschadenslage ein, koordiniert ein Leitender Notarzt die ärztliche Versorgung. Diese Funktion wird mit notfallerfahrenen Notärzten besetzt, die einen entsprechenden Lehrgang absolviert haben. Um eine effiziente Versorgung zu gewährleisten, wurden in Mittelsachsen nun zwei LNA-Bereiche gebildet. Bereich I umfasst die Versorgungsbereiche der Rettungswachen Mittweida, Frankenberg, Hainichen, Leisnig und Döbeln mit der Außenstelle Naußlitz sowie die Versorgungsbereiche der Rettungswachen Burgstädt, Penig und Rochlitz mit der Außenstelle Geringswalde. LNA-Bereich II umfasst die Versorgungsbereiche der Rettungswachen Dittmansdorf, Mulda, Clausnitz, Eppendorf, Flöha und Freiberg mit der Außenstelle Brand-Erbisdorf.

Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst unterstützt den Leitenden Notarzt bei der Einsatzführung und erledigt Führungs- und Koordinationsaufgaben am Einsatzort. Er verfügt über eine umfassende rettungsdienstliche Ausbildung sowie eine Qualifikation mit dem Schwerpunkt rettungsdienstlicher Führung. Die OrgL werden künftig in drei statt bisher zwei Bereichen organisiert sein. Bereich I umfasst die Versorgungsbereiche der Rettungswachen Burgstädt, Penig und Rochlitz mit der Außenstelle Geringswalde, Bereich II die Versorgungsbereiche der Rettungswachen Mittweida, Frankenberg, Hainichen, Leisnig und Döbeln mit der Außenstelle Naußlitz und OrgL-Bereich III besteht aus den Rettungswachenversorgungsbereichen Dittmansdorf, Mulda, Clausnitz, Eppendorf, Flöha und Freiberg mit der Außenstelle Brand-Erbisdorf.

Zur Finanzierung der Mehrausgaben erläutert Kreiskämmerer Andreas Müller, dass die Kosten für die Mitglieder der Gruppen OrgL und LNA nicht als Kosten des Rettungsdienstes durch die Kostenträger im Rettungsdienst, dies sind unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, übernommen werden. „Diese erstatten dem Landkreis seit 2013 lediglich eine Pauschale in Höhe von 15.000 Euro. Wir rechnen mit Mehrausgaben von jährlich 7.800 Euro, die aus dem Kreishaushalt zu decken sind“, so Müller. Die Kreisverwaltung hält die Einführung einer Einsatzpauschale jedoch für unerlässlich. „Zum einen, um damit unsere Anerkennung für diese verantwortungsvolle Aufgabe auszudrücken, und zum anderen um auch in Zukunft geeignete und engagierte Organisatorische Leiter Rettungsdienst und Leitende Notärzte bestellen zu können“, erklärte der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier.

Zukunft der Abfallentsorgung thematisiert

Der Landkreis ist für die Abfallentsorgung auf seinem Territorium verantwortlich. An erster Stelle steht dabei die Entsorgungssicherheit. „Dies soll nicht zuletzt aber auch unter günstigen wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen, um auch weiterhin stabile Abfallgebühren sicherzustellen“, sagte der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier anlässlich der Kreistagssitzung am 5. Dezember. Der Kreistag fasste den Beschluss, die Mitgliedschaft im Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) zu beenden und eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und AWVC über die Entsorgung der Restabfälle und der sperrigen Abfälle aus dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Döbeln anzupassen.

Anpassung der Zweckvereinbarung für Restabfälle aus dem Bereich Döbeln

Der mittelsächsische Kreistag hatte 2010 mit Beschluss festgelegt, dass der Landkreis Mittelsachsen zum 31. Mai 2013 aus dem Abfallverband Nordsachsen austritt. Gleichzeitig hat er die Entsorgung der kommunalen Abfallmengen des Altkreises Döbeln ab 1. Juni 2013 auf den Abfallwirtschaftsverband Chemnitz übertragen. Dafür wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine Zweckvereinbarung abgeschlossen, die zum 31. Mai 2020 ausläuft. Der AWVC hat dem Landkreis Mittelsachsen deren Fortführung angeboten. „Der AWVC ist für den Landkreis bisher immer ein zuverlässiger Partner bei der Entsorgung der Restabfälle und sperrigen Abfälle gewesen“, so Dr. Beier. Mit der 2018 durchgeführten Ausschreibung und Vergabe hat der AWVC bis zum 31. Mai 2025 die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Entsorgungssicherheit für anfallende Restabfälle und sperrige Abfälle der Verbandsmitglieder und weitere am freien Markt akquirierte Abfälle bis dahin sichergestellt ist. Mit der Fortführung der AWVC-Vereinbarung liegt dem Landkreis ein wirtschaftliches Angebot für die Entsorgung der Abfälle aus dem Gebiet Döbeln vor.

Recherchen der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH (EKM) zufolge könnten am freien Markt durchaus etwas niedrigere Preise erzielt werden. „Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass eine derartige Vergabe an Dritte fast nur durch eine europaweite Ausschreibung erfolgen kann – was zusätzliche Kosten verursacht“, so EKM-Geschäftsführer Jens Irmer. Darüber hinaus sei davon auszugehen, dass die Abfälle dann über weitere Strecken zur Entsorgungsanlage gebracht werden und vorher umgeladen werden müssen – was zu weiteren Mehrkosten (Transport, Bau/Ertüchtigung Umladestation, Umschlagkosten) führt. „Mit den zu erwartenden Mehrkosten würden eventuell mögliche günstigere Behandlungspreise kompensiert“, erläuterte er. Die beschlossene Änderung tritt zum 1. Juni 2020 in Kraft.

Beendigung der Mitgliedschaft im Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC)

In einem zweiten Beschluss befasste sich der Kreistag mit dem avisierten Austritt aus dem AWVC. Bereits im März 2017 hatte das Gremium per Beschluss entschieden, vorerst bis 31. Mai 2025 als Mitglied im AWVC zu verbleiben. Neben Mittelsachsen sind die Stadt Chemnitz und der Erzgebirgskreis Mitglied. Nachfolgend aufgeführte Sachverhalte und Entwicklungen haben jedoch dazu geführt, diese Entscheidung zu revidieren:

  • Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat in diesem Jahr den Austritt des Kreises aus dem AWVC zum 31. Dezember 2019 beschlossen, um eine einheitliche Mitgliedschaft im Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) für den Erzgebirgskreis zu erreichen.
  • Der AWVC hat eine europaweite Ausschreibung und Vergabe zur Entsorgung der ihm zu überlassenden Restabfälle und sperrigen Abfälle für den Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2025 durchgeführt. Im Ergebnis wird deutlich, dass behandelte Abfälle derzeit auf dem Markt weniger nachgefragt und zudem in der Entsorgung teurer sind als unbehandelte Abfälle.
  • Zukünftig sind gravierende Rückgänge der an der Restabfallbehandlungsanlage Chemnitz (RABA) zugeführten Abfallmengen zu erwarten.
  • Zudem wurde seitens des AWVC angekündigt, dass die Annahmegebühr des AWVC für sperrige Abfälle und Restabfall für seine Mitglieder ab 2019 steigen werden. Selbst das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung für den Zeitraum ab 1. Juni 2020 kann diese Steigerung nicht ausgleichen.

Die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH hatte deshalb ein Gutachten beauftragt, in dem die zukünftigen Optionen für die Verwertung von Restabfällen und sperrigen Abfällen des Landkreises Mittelsachsen bewertet werden. Es wurden zwei grundsätzliche Szenarien untersucht: Verbleib im AWVC über den 31. Mai 2025 hinaus oder Austritt aus dem AWVC und eigenverantwortliche Verwertung der Abfälle. „Das Gutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der Austritt aus dem AWVC und die Ausschreibung der Behandlung von Restabfall und Sperrmüll ab dem 1. Juni 2025 in Eigenverantwortung des Landkreises Mittelsachsen die deutlich günstigere Option ist“, erläuterte EKM-Geschäftsführer Jens Irmer.

Der Landkreis Mittelsachsen will mit dem vorliegenden Beschluss ebenfalls sein Interesse zur Beendigung seiner Mitgliedschaft im AWVC bekunden, damit dies sowohl im AWVC als auch in der Landesdirektion offiziell bekannt wird. Alle Entscheidungen zum Austrittsersuchen des Erzgebirgskreises können dann sowohl im AWVC als auch in der Landesdirektion mit dem Wissen getroffen werden, dass auch der Landkreis Mittelsachsen seine Mitgliedschaft im AWVC beenden will. „Das hätte letztendlich die Auflösung des Verbandes zur Folge. Der Landkreis Mittelsachsen strebt deshalb eine einvernehmliche Regelung der Beendigungsmodalitäten mit allen Verbandsmitgliedern an“, so der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier abschließend.

Finanzierung von Sachsens ältester Buslinie sichergestellt

Der Kreistag hat den Abschluss der Verkehrsfinanzierungsvereinbarung zwischen den Landkreisen Zwickau und Mittelsachsen über die Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf den Linien 611 Niederfrohna-Tauscha-Chursdorf-Burgstädt-Mohsdorf und 657 Mittweida-Burgstädt-Hartmannsdorf-Limbach-Oberfrohna beschlossen. Die Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Danach verpflichtet sich der Landkreis Zwickau, Ausgleichzahlungen an den Landkreis Mittelsachsen zu leisten, um die Aufwendungen für die Verkehrsleistungen zu tragen. Für 2019 summieren sich die Ausgleichszahlungen voraussichtlich auf rund 37.000 Euro für insgesamt 48 600 Fahrplankilometer auf beiden Linien. Die Zahlung erfolgt quartalsweise. „Regiobus Mittelsachsen bedient diese kreisübergreifenden Linien unverändert. Beide sind traditionell gewachsen. Die Linie 657 beispielsweise besteht seit dem 9. August 1906, verkehrt seitdem auf nahezu identischem Linienweg zwischen Mittweida und Limbach-Oberfrohna und ist damit die älteste Omnibuslinie Sachsens“, erläutert Thomas Kranz, Abteilungsleiter Verkehr und Bauen. Seit 3. September 2007 ist die Linie 611 als Schülersonderlinie unterwegs, sie wurde 2009 nach Wittgensdorf verlängert. „Sie ist für jedermann zugänglich, besitzt aber insbesondere für den landkreisübergreifenden Schülerverkehr eine große Bedeutung“, ergänzt er. Für beide Linien läuft die Konzession für die Regiobus Mittelsachsen GmbH bis zum Ende des öffentlichen Dienstleistungsauftrages am 31. Juli 2020.

Neue Prioritätenliste zum Bau von Kreisstraßen beschlossen

Der Kreistag beschloss die neue Prioritätenliste für den Bau der Kreisstraßen. Sie bildet ab dem Jahr 2021 die Grundlage für die investiven Vorhaben bis in das Jahr 2026. Zuvor wurde das 710 Kilometer lange Netz der Kreisstraßen befahren und Zustandsnoten von rund 2 400 einzelnen Abschnitten ermittelt. Das Ergebnis wertete das zuständige Referat mit den Straßenmeistern aus. „Damit wollten wir Fehler in der technischen Erfassung vermeiden und die Erfahrung unserer Straßenmeistereien durch ihre tägliche Arbeit an den Kreisstraßen nicht unberücksichtigt lassen“, erklärt Claudia Richter, Leiterin des Referates Straßenbau und -verwaltung. Die neue Liste enthält 113 Straßenabschnitte und 40 Ingenieurbauwerke, wie Brücken oder Stützmauern, aus dem gesamten Kreisgebiet. Diese sind aber nicht in eine konkrete Reihenfolge gegliedert, denn die Abarbeitung erfolgt nach anderen Gesichtspunkten. Richter: „Das ist davon abhängig, ob Medienträger oder Kommunen sich beteiligen, wie lange Baurechtsverfahren dauern, welche Fördermittel bereitstehen oder ob beispielsweise Umleitungen möglich sind oder mit anderen Projekten kollidieren.“ Einzelne Abschnitte auf der Liste sind zwischen 100 Meter und knapp zwei Kilometer lang. Die Referatsleiterin betont, dass nicht in jedem Fall ein grundhafter Ausbau mit Aufweitung des Straßenquerschnittes erfolgen muss. Schon eine qualitative Fahrbahnerneuerung im Bestand ist eine Aufwertung der Straße und verlängert die Nutzungsdauer. „Das müssen wir aber von Fall zu Fall entscheiden. Wir hoffen, die Maßnahmen alle realisieren zu können“, so Richter abschließend.

Kreistag bestätigt mittelsächsische Förderschulstandorte

In Mittelsachsen existieren sieben Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen: in Burgstädt, Flöha, Freiberg, Rochlitz, Roßwein, Döbeln und Waldheim. Zu allen Standorten hat sich der mittelsächsische Kreistag in seiner Sitzung am 5. Dezember bekannt. Dafür wurde eine entscheidende Formulierung des Teilschulnetzplanes Förderschulen angepasst. In der bis dato gültigen Fassung von März 2011 hieß es, dass „auf dem Territorium des Landkreises Mittelsachsen sechs Schulen zur Lernförderung mit den Standorten Burgstädt, Flöha, Freiberg, Rochlitz, Roßwein sowie Döbeln oder Waldheim Bestand haben“. Zudem war festgelegt, dass die Schülerzahlen in Döbeln und Waldheim beobachtet werden und „mittelfristig über das Erfordernis beider Standorte zu befinden“ ist. Diese Beobachtung hat gezeigt: Die Zahl der Schüler mit besonderem Förderbedarf ist tendenziell weiter zunehmend. Im Altkreis Döbeln nahm zwischen 2011 und dem Schuljahresbeginn 2018/19 die Zahl der Lernenden um 43 Prozent zu. Differenziert nach den Standorten betragen die Steigerungen am Standort Waldheim circa 32 Prozent, am Standort Roßwein rund 31 Prozent und am Standort Döbeln rund 70 Prozent. Die Anzahl der Schüler mit einem Förderbedarf liegt im Altkreis Döbeln bei rund 10,5 Prozent. Daraus ergibt sich, dass im Altkreis Döbeln alle drei Standorte auf Dauer fortzuführen sind. „Mit dem heutigen Kreistagsbeschluss gibt es Planungssicherheit für alle sieben Standorte. Der bisherige Beobachtungsstatus war insbesondere für die Schlossbergschule Döbeln ein Hemmnis“, so der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Denn das Gebäude ist sanierungsbedürftig. „Aufgrund des Beobachtungsstatus blieb eine Förderung über die Richtlinie Schulbauförderung rechtlich bislang versagt“, ergänzt der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Träger der Einrichtung ist die Große Kreisstadt Döbeln. Die Mitglieder des Kreistages haben Landrat Matthias Damm damit beauftragt, die Genehmigung der obersten Schulaufsichtsbehörde, des Sächsischen Kultusministeriums, einzuholen.

Im Landkreis Mittelsachsen gibt es insgesamt 14 Förderschulen: Sieben mit dem Förderschwerpunkt Lernen, davon ein Förderzentrum mit dem weiteren Förderschwerpunkt Sprache, fünf mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, zwei mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Im Schuljahr 2018/2019 lernen aktuell insgesamt 1 722 Mädchen und Jungen in den Einrichtungen.

Ausbildungskompetenzzentrum für Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft

Im kommenden Jahr entsteht ein Ausbildungskompetenzzentrum für die Berufsbereiche Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft in Freiberg. Hierfür wird das Fachschulzentrum Freiberg-Zug dem Beruflichen Schulzentrum für Ernährung, Haus- und Agrarwirtschaft in Freiberg zugeordnet. „Damit haben wir dann ein Alleinstellungsmerkmal in der Region: In einem Haus können wir die Erstaus- und Fortbildung anbieten“, so der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Schon in den vergangenen Jahren gab es zwischen den Einrichtungen eine enge inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit. Des Weiteren sollen mit der Zusammenlegung neben dem Beruflichen Schulzentrum „Julius Weisbach“ ein zweites Berufliches Schulzentrum dauerhaft gesichert und mehr Synergieeffekte genutzt werden. So wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landkreis angestrebt. Ziel ist, dass das pädagogische Personal schulartübergreifend zum Einsatz kommt – mit bis zu fünf Prozent des Gesamtkontingentes des Stundenvolumens. Höllmüller: „Eine Besonderheit, denn die Lehrer am Fachschulzentrum-Zug sind beim Kreis angestellt, die Lehrer des Berufsschulzentrums beim Freistaat.“ Der Schulleiter wird vom Freistaat gestellt, die Kompetenz des Leiters des Fachschulzentrums bleibt unverändert. Das neue „Berufliche Schulzentrum für Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft Freiberg mit Fachschulzentrum Freiberg-Zug“ wird zum 1. August 2019 mit rund 600 Schülern gegründet, unterrichtet wird in der Turnerstraße 5, der Bergstiftsgasse 1 und der Hauptstraße 150. „Perspektivisch möchten wir uns auf die Turnerstraße und Hauptstraße konzentrieren, denn das Freiberg-Kolleg benötigt in der Bergstiftsgasse mehr Kapazität“, so Höllmüller.

Kreistag votiert für Erwerb des Konzert- und Ballhauses Tivoli

Der Kreistag Mittelsachsen hat Landrat Matthias Damm ermächtigt und beauftragt, dem Erwerb des Freiberger Konzert- und Ballhauses Tivoli in der Gesellschafterversammlung der Saxonia Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH zuzustimmen. „Gemeinsam mit der Universitätsstadt Freiberg haben wir uns für den Erhalt dieses Traditionshauses entschieden, da es von  großer gesellschaftlicher und kultureller Bedeutung für den gesamten Landkreis ist. Weder in Mittelsachsen noch im ländlichen Umfeld findet sich eine vergleichbare Kultureinrichtung, die diesen Leistungsumfang bietet. Großveranstaltungen wären sonst nur in Leipzig, Dresden, Chemnitz oder Riesa möglich“, so der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Der Abteilungsleiter für Finanzen und Controlling Andreas Müller erläuterte den Kreisräten im Vorfeld der Abstimmung Eckdaten zur Einrichtung, die eine flexible Nutzung für bis zu 1 500 Gäste ermöglicht, zur Bausubstanz, dem künftigen Geschäftsmodell des Tivoli sowie zu den Chancen und Risiken des Erwerbs durch die Saxonia. Der Kauf des Grundstücks nebst Inventar des Konzert- und Ballhauses Tivoli kostet 1,225 Millionen Euro. Eine Betreibung durch die Saxonia erfolgt nicht. Final laufen die Gespräche mit einem künftigen Betreiber. Diese sind weit fortgeschritten. Die Gesellschafterversammlung der Saxonia Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH tagt am 10. Dezember 2018.

Rechnungshof prüfte Informationssicherheit in der Landkreisverwaltung im Zeitraum 2015/16

Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat im Landkreis Mittelsachsen eine überörtliche Prüfung der Organisation der Informationssicherheit in der Landkreisverwaltung Mittelsachsen in den Jahren 2015 und 2016 als „Dokumentenaudit“ durchgeführt. Über das Ergebnis sind die Mitglieder des Kreistages informiert worden. „Die Anmerkungen spiegeln die Situation von vor drei Jahren wider. Gerade der IT-Bereich ist jedoch ein sehr dynamischer. In der inzwischen vergangenen Zeit wurden einige Prozesse bereits umgesetzt beziehungsweise angeschoben“, erläutert Stephan Poley, Informationssicherheitsbeauftragter im Landratsamt Mittelsachsen. Die Prüfer empfahlen beispielsweise die sogenannte Informationssicherheitsleitlinie so anzupassen, „dass ausreichende Ressourcen für den gesamten Informationssicherheitsprozess und deren Organisation bereitzustellen sind“. „Es waren stets finanzielle Ressourcen in angemessener Weise vorhanden. Diese gingen jedoch aus verschiedenen Produktkonten des Haushaltes hervor. Im Zuge der Erstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 wurde das entsprechende Budget für die Organisation der Informationssicherheit konkreter herausgearbeitet, damit diese Ausgaben künftig auch von Außenstehenden besser nachvollzogen werden können“, ergänzt Poley. Hinzu kommt, dass sich in Bezug auf die Modernisierung der Grundschutzmethodik die Ermittlung des Schutzbedarfs gegenüber vergangenen Jahren seitens des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verändert hat. „Der entsprechende Umstellungsprozess wird vorrangig gestaltet. Um die Anregungen der Prüfer vollumfänglich umzusetzen, setzt das Landratsamt Mittelsachsen auch auf externen Sachverstand“, so Stephan Poley. Tests und Notfallübungen würden künftig nach den Vorgaben des BSI-Standards durchgeführt und protokolliert. „Die Informationssicherheit in der Landkreisverwaltung ist gegeben. Auf Basis der organisatorischen Vorgaben und der aktuellen technischen Entwicklung arbeitet das Referat Informationstechnik des Landratsamtes jedoch stetig daran, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit insbesondere der personenbezogenen und geschäftskritischen Daten in den Fachverfahren durch geeignete Maßnahmen bestmöglich zu schützen“, ergänzt der Referatsleiter Informationstechnik Heiko Eichinger abschließend.

Kreistag lehnt Finanzierung alternativer Alarmierungssysteme ab

Die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages hat einen Antrag zur Finanzierung alternativer Alarmierungssysteme bei den Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Mittelsachsen abgelehnt. Ziel war es, den Kommunen den Eigenanteil für die Anschaffung alternativer Alarmierungssysteme zu ersetzen. Hintergrund ist der Aufbau eines neuen Alarmierungssystems durch den Landkreis, welches zunächst nicht einwandfrei funktionierte. Es folgten Nachbesserungen, mehrfach wurde dazu öffentlich kommuniziert. „Seit September dieses Jahres haben hard- und softwareseitige Veränderungen das Empfangsverhalten im Netz positiv verändert und die Alarmierungssicherheit wesentlich verbessert“, erklärte der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier. Zu diesem Zeitpunkt stellte der Systemlieferant ein Software-Update für die Meldeempfänger bereit. „Im folgenden Schritt sollen nun gemeinsam mit den Nutzern Bereiche mit immer noch unzureichender Versorgungsqualität ermittelt werden, um gegebenenfalls zusätzliche digitale Alarmumsetzer zu planen und in das Netz zu implementieren“, ergänzte Steffen Kräher, Leiter der Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen. Er verwies darauf, dass alternative Alarmierungssysteme zum einen ebenfalls keine 100-prozentige Alarmierungssicherheit gewährleisten können und zum anderen den hierfür geltenden einschlägigen Richtlinien entsprechen.  

Einführung eines Sozialtickets diskutiert

Im Kreistag wurde die Einführung eines Sozialtickets für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) behandelt. Berechtigt sein sollen Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) und XII (Sozialhilfe). Ähnliche Modelle gibt es in den Großstädten Dresden und Leipzig. Landrat Matthias Damm  erhielt einen entsprechenden Prüfauftrag, der die Nutzung von Fördermitteln und Erstellung eines Finanzierungskonzeptes erhält.

Terminplan festgelegt

Ende des Jahres entscheidet der Kreistag über die Terminplanung im kommenden Jahr. Da die Legislaturperiode im kommenden Jahr endet, wurde nur das erste Halbjahr behandelt. Demnach kommt das Gremium am 27. März zu seiner letzten Sitzung zusammen. Die Kommunalwahl findet am 26. Mai 2019 statt, die Konstituierung des neuen Kreistages ist für den 7. August geplant.

Foto: Detlev Müller

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