Ausschuss vergibt Arbeiten an Schulgebäuden

02.05.2024

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik haben entsprechende Beschlüsse mehrheitlich gefasst. Auch der Erwerb und Verkauf von Flächen war Thema.

Das Dach des Rochlitzer Schulteils des Beruflichen Schulzenzentrums Döbeln-Mittweida ist undicht. Dieser Zustand soll behoben werden. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am Donnerstag den Landrat damit beauftragt, den Zuschlag für die Dachdichtungsarbeiten an eine Chemnitzer Firma zu erteilen. Die Kosten belaufen sich auf rund eine halbe Million Euro. Am Döbelner Schulteil wird das Haus A brandschutztechnisch ertüchtigt. Die Kosten belaufen sich auf rund 320.000 Euro. Damit der Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann, wurde das Vorhaben in drei Bauabschnitte geteilt. Die Vergabe ist Bestandteil des zweiten Bauabschnitts und betrifft das erste und zweite Obergeschoss West. Es erfolgen die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung, der Brandmeldeanlage sowie die Anpassung der Elektroinstallation an die aktuellen anerkannten Regeln der Technik. Außerdem wird die allgemeine Beleuchtung erneuert.

Erwerb und Verkauf von Flächen
Bereits seit 2016 ist der Kreis in Burgstädt auf der Suche nach geeigneten Flächen zum Neubau einer Rettungswache. Die Stadt Burgstädt bietet dem Landkreis nun Teilflächen des Grundstücks August-Bebel-Straße 2/Dr.-­Heinrich-Hahn-Straße 1 zum Kauf an. „Diese verfügen über eine zentrale Lage und eine gute Verkehrsanbindung. Sie wurden vom Bereich Rettungsdienst als geeignet anerkannt und vom Bereich Hochbau als ausreichend beurteilt“, so Landrat Dirk Neubauer. Der Landkreis wird das Grundstück vollerschlossen erwerben. Die Fläche ist rund 2 445 Quadratmeter groß und der Erwerb kostet den Kreis rund 124.000 Euro.

An der Mastener Straße 15 in Döbeln veräußert der Landkreis eine zirka 4 000 Quadratmeter große Fläche an den Freie Landschule e. V. zur Betreibung einer Oberschule in privater Trägerschaft. Der Preis liegt bei 261.000 Euro zuzüglich der Erwerbsnebenkosten, Vermessungskosten, Gutachterkosten und dem Bodenrichtwert der noch zu bestimmenden Abstandsflächen, sowie Teile des Innenhofs. Das Gremium beauftragte den Landrat mit der weiteren Umsetzung.