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11.01.2022
Das Sächsische Sozialministerium stellt rund 308.000 Euro zur Verfügung. Ein Viertel davon soll für Maßnahmen in ambulanten medizinischen Einrichtungen, wie beispielsweise. Arzt- und Zahnarztpraxen, eingesetzt werden.
Der mittelsächsische Behindertenbeirat legte in dieser Woche mittels einer Bewertungsmatrix fest, welche der 31 eingereichten Anträge seine Favoriten sind. „Darunter befinden sich unter anderem die Errichtung von Rollstuhlrampen und der Einbau von Behindertentoiletten sowie die Anschaffung von Audioanlagen“, so der Vorsitzende des mittelsächsischen Behindertenbeirates Sven Jeschke. Unterlagen wurde insbesondere aus den Bereichen Kultur, Sport und Gesundheit, aber auch von zahlreichen Kirchgemeinden eingereicht. „Die zur Verfügung stehende Fördersumme war leider erneut nicht für alle Projekte ausreichend, sodass ein Auswahlverfahren erfolgte“, so Jeschke. Benötigt würden rund 524.000 Euro. Als nächster Schritt werden die Projektanträge jetzt noch von der Förderbank SAB geprüft, im Nachgang erfolgt dann die Erstellung der Bewilligungsbescheide im Landratsamt. Für dieses Investitionsprogramm sind keine Eigenmittel der Antragsteller vorausgesetzt. Auch für das kommende Jahr sollen wieder finanzielle Mittel zur Förderung über das beliebte Programm aufgelegt werden.