Bekanntmachung der Unterschreitung von Inzidenzwerten und damit geltenden Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens

14.01.2022

§ 21a Absatz 1 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 (SächsGVBl. S. 1261) zuletzt geändert durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 12. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 28) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 S. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe (Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung - IfSGZuVO) vom 9. Januar 2019 (SächsGVBI. S. 83), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Januar 2022 (SächsGVBI. S. 18) geändert worden ist

  1. Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 1500 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner für den Landkreis Mittelsachsen seit dem 13. Dezember 2021 unterschritten wurden.
  2. Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass aufgrund der unter Ziffer 1 dieser Bekanntmachung genannten Unterschreitungen seit dem 14. Januar 2022 die Regelungen zu Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens nach § 21a Absätze 2 bis 16 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 gemäß § 21a Absatz 1 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 gelten.

Freiberg, den 14. Januar 2022

(Siegel)

gez. Matthias Damm
Landrat           

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