Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

11.05.2021

zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage am Standort der Milchviehanlage Claußnitz durch Errichtung und Betrieb eines 2. BHKW, eines 2. externen Gasspeichers, einer 2. Trafostation, eines Lagercontainers, eines Wärmespeichers, durch Zubau einer Umwallung und Änderung der Einsatzstoffe (Anlage nach den Nr. 7.1.5, 7.1.6, 8.6.3.1, 1.2.2.2, 9.1.1.2 und 9.36 des Anhangs zu § 1 der 4. BImschV) auf den Flurstücken 522/1 und 514/12 der Gemarkung Claußnitz

Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Multi-Agrar Claußnitz GmbH, Burgstädter Str. 97 b in 09236 Claußnitz, beantragte mit Datum vom 06.10.2020 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Biogasanlage Claußnitz am Standort der Milchviehanlage Claußnitz durch die oben genannten Maßnahmen.

Das beantragte Vorhaben ist in die Nrn. 1.2.2.2, 8.4.2.1 und 9.1.1.3 der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und bedarf daher einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 7 Abs. 1, 9 Abs. 2 - 4 UVPG i. V. m. der Anlage 3 des UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Mittelsachsen mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da von dem Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Bezüglich der in Nummer 1 der Anlage 3 des UVPG genannten Kriterien zu Merkmalen des Vorhabens ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das Vorhaben zum größten Teil auf bereits versiegelter Fläche des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes der Multi-Agrar Claußnitz GmbH realisiert werden soll. Lediglich ein geringer Teil der umliegenden Ackerfläche wird durch den Bau der geplanten Umwallung in Anspruch genommen. Es erfolgt somit kein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft. Weiterhin ist entsprechend der beantragten Änderung mit keiner relevanten Erhöhung der Emissionen an Luftschadstoffen zu rechnen. Auch wird das Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen aus Sicht des Lärmschutzes hervorrufen. Durch die geplante Umwallung sollen die Flächen außerhalb des Anlagengeländes besser im Havariefall (z. B. bei unkontrolliertem Austritt von Gärrest) geschützt werden. Die Auswirkungen des Vorhabens sind angesichts der bereits bestehenden Vorbelastungen der Milchviehanlage Claußnitz und der bereits vorhandenen Biogasanlage am geplanten Standort weder so schwer noch so komplex, dass sie erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auslösen würden. Demnach lässt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen des Vorhabens der Multi-Agrar Claußnitz GmbH gemäß Nummer 3 der Anlage 3 des UVPG keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ableiten.

Die Feststellung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Mittelsachsen nicht selbstständig anfechtbar ist.

Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

Freiberg, den 11.05.2021                             

gez. Matthias Damm

Landrat