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31.01.2024
Die Beschilderung der Schutzgebiete wird auch im Jahr 2024 durch die untere Naturschutzbehörde weiter fortgesetzt. Das Aufstellen und Anbringen der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen ist entsprechend des Sächsischen Naturschutzgesetzes durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden. Im Rahmen der Aufstellung wird darauf Rücksicht genommen, dass die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht unnötig behindert oder sonstige wirtschaftliche Nachteile begründet werden. Für Rückfragen zu einzelnen Schutzgebieten und -objekten steht Interessierten die untere Naturschutzbehörde telefonisch unter 03731 799- 4161 gern zur Verfügung.