Beschlüsse aus der 18. Sitzung des Kreistages Mittelsachsen vom 8. März 2023

22.03.2023

Beschluss KT 314/18./2023:
BV-KT 260/2023 (Punkt 1)
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Mittelsachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024.
(Stimmberechtigte: 86, dafür: 59, dagegen: 24, Enthaltungen: 3)

Beschluss KT 315/18./2023:
BV-KT 260/2023 (Punkt 2)
Im 4. Quartal 2023 informiert die Kreisverwaltung den SSG-Kreisvorstand über die Entwicklung der Umlagegrundlagen zur Kreisumlage 2024. Sollte der Absolutbetrag der Kreisumlage für das Jahr 2024 nach endgültiger Festsetzung der Umlagegrundlagen durch die Landesdirektion Sachsen zu einem Kreisumlagedeckungssatz der Sozialaufwendungen von mehr als 90 v. H. führen, so wird dies bei der Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2025 berücksichtigt.
(Stimmberechtigte: 86, dafür: 86)

Beschluss KT 316/18./2023:
BV-KT 260/2023 (Punkt 3)
Der Kreistag beschließt in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 61 SächsLKrO i. V. m. § 88b Abs. 1 SächsGemO für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Landkreis Mittelsachsen zu verzichten.
(Stimmberechtigte: 86, dafür: 86)

Beschluss KT 316/18./2023:
BV-KT 260/2023 (Punkt 4)
Der Landrat des Landkreises Mittelsachsen wird durch den Kreistag Mittelsachsen beauftragt, im Rahmen des Haushaltsvollzugs der Jahre 2023 und 2024 sowie fortfolgende Jahre, die Mittel der konsumtiven Sportförderung von 500.000 EUR um weitere 75.000 EUR je Haushaltsjahr auf 575.000 EUR durch Einsparungen oder andere Deckungsmittel zu erhöhen.
(Stimmberechtigte: 86, dafür: 82, dagegen: 1, Enthaltungen: 3)

Beschluss KT 318/18./2023:
BV-KT 262/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt für die in der Anlage*) aufgeführten Vorhaben an Kreisstraßen und deren Ingenieurbauwerken den Maßnahmenplan 2023 für Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen, welche über die pauschale Zuweisung nach § 20a SächsFAG gefördert werden. Der Landrat wird ermächtigt, die Reihenfolge der Abarbeitung der Vorhaben festzulegen und zu verändern.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 77, dagegen: 0, Enthaltungen: 1)

Beschluss KT 319/18./2023:
BV-KT 242/2023
Der Kreistag beschließt den Maßnahmenbeginn und damit die öffentliche Ausschreibung von Baumaßnahmen an Kreisstraßen entsprechend der Kreistagsvorlage BV-KT 233/2022 im Rahmen des Kommunalbudgets nach § 20b des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes (SächsFAG) in der vorläufigen Haushaltsführung 2023. Der Beschluss und damit die Ausschreibung der Maßnahmen gilt vorbehaltlich des Erlasses der entsprechenden Rechtsgrundlagen.
(Stimmberechtigte: 77, dafür: 72, dagegen: 0, Enthaltungen: 5)

Beschluss KT 320/18./2023:
BV-KT 257/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt, für die in der Anlage*) aufgeführten Vorhaben an Kreisstraßen und deren Ingenieurbauwerken den Landrat zu ermächtigen, dem jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen und die notwendigen Vertragserweiterungen im Rahmen der Bauausführungen zu vereinbaren. Diese Festlegung zur Zuschlagserteilung gilt nur, wenn die Vergabe in den zuständigen, regulären Gremien aus terminlichen Gründen nicht möglich ist bzw. zu einer unangemessenen Bauverzögerung führt.
Stimmberechtigte: 74, dafür: 72, dagegen: 0, Enthaltungen: 2)

Beschluss KT 321/18./2023:
BV-KT 261/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt den Beitritt des Landkreises Mittelsachsen in den Verein des Sächsischen Innovationsclusters für Brennstoffzellen und Wasserstoff „HZwo e. V.“ unter der Voraussetzung eines regional-mehrheitlichen Beitritts der Gebietskörperschaften der Wasserstoff-Modelregion Chemnitz in 2023 auf der Grundlage des als Anlage 2*) beigefügten Entwurfs der Clusterordnung.
(Stimmberechtigte: 83, dafür: 54, dagegen: 21, Enthaltungen: 8)

Beschluss KT 322/18./2023:
BV-KT 258/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen bestellt Frau Claudia Landgraf zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.10.2023, zur Leiterin der Abteilung Straßen.
(Stimmberechtigte: 84, dafür: 84)

Beschluss KT 323/18./2023:
FRA 002/2023 (Antrag Fraktion DIE LINKE. – Übernahme des Antrages der Fraktion FWM und Ergänzung im ersten Satz)
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die folgenden Aufgaben innerhalb der bestehenden beschließenden Ausschüsse zur Beratung und Beschlussfassung verteilt werden können oder ob ein weiterer Ausschuss gegründet werden sollte:

  • Aufgaben aus den Sozialgesetzbüchern in Vollzug der dem Landkreis aufgrund landes- und bundes- gesetzlicher Vorschriften zugewiesenen Aufgaben, außer dem SGB VIII und dem Landesjugendhilfe, gesetz,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Belange ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere die Migrations- und Integrationsarbeit betreffend,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge, der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens,
  • Aufgaben aus der Altenhilfe- und Psychiatrieplanung sowie der Suchtprävention,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Hilfe für Menschen mit psychischer Erkrankung,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Belange von Senioren und Menschen mit Behinderung,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Freien Wohlfahrtspflege in Zusammenarbeit mit der Kreisarbeits- gemeinschaft der Spitzenverbände,
  • Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Sozialplanung,
  • Angelegenheiten des kommunalen Sozialverbandes Sachsen,
  • Festlegungen von Grundsätzen für die Vergabe von Zuwendungen bei freiwilligen Maßnahmen und Projekten der Sozialarbeit als zusätzliche Leistungen zu den gesetzlichen Pflichtleistungen des Landkreises,
  • alle Belange, die mit der Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement in den Bereichen Kultur und Soziales im Zusammenhang stehen,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Förderung des kulturellen Lebens, auch der Kleinkunstszene,
  • Angelegenheiten der Kulturförderung bei den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften des Land- kreises (Mittelsächsische Kultur gGmbH, Mittelsächsische Theater- und Philharmonie gGmbH),
  • Angelegenheiten der Kulturpflege des Landkreises,
  • Angelegenheiten des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen.

(Stimmberechtigte: 83, dafür: 23, dagegen: 54, Enthaltungen: 6)
Der Antrag wurde abgelehnt.

Beschluss KT 324/18./2023:
FRA 002/2023 (Antrag der Fraktion Freie Wähler Mittelsachsen)
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die folgenden Aufgaben innerhalb der bestehenden beschließenden Ausschüsse zur Beratung und Beschlussfassung verteilt werden können:

  • Aufgaben aus den Sozialgesetzbüchern in Vollzug der dem Landkreis aufgrund landes- und bundes- gesetzlicher Vorschriften zugewiesenen Aufgaben, außer dem SGB VIII und dem Landesjugendhilfe, gesetz,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Belange ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere die Migrations- und Integrationsarbeit betreffend,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge, der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens,
  • Aufgaben aus der Altenhilfe- und Psychiatrieplanung sowie der Suchtprävention,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Hilfe für Menschen mit psychischer Erkrankung,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Belange von Senioren und Menschen mit Behinderung,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Freien Wohlfahrtspflege in Zusammenarbeit mit der Kreisarbeits- gemeinschaft der Spitzenverbände,
  • Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Sozialplanung,
  • Angelegenheiten des kommunalen Sozialverbandes Sachsen,
  • Festlegungen von Grundsätzen für die Vergabe von Zuwendungen bei freiwilligen Maßnahmen und Projekten der Sozialarbeit als zusätzliche Leistungen zu den gesetzlichen Pflichtleistungen des Landkreises,
  • alle Belange, die mit der Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagement in den Bereichen Kultur und Soziales im Zusammenhang stehen,
  • Aufgaben aus dem Bereich der Förderung des kulturellen Lebens, auch der Kleinkunstszene,
  • Angelegenheiten der Kulturförderung bei den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften des Land- kreises (Mittelsächsische Kultur gGmbH, Mittelsächsische Theater- und Philharmonie gGmbH),
  • Angelegenheiten der Kulturpflege des Landkreises,
  • Angelegenheiten des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen.

 (Stimmberechtigte: 83, dafür: 46, dagegen: 25, Enthaltungen: 12)

Beschluss KT 325/18./2023:
FRA 004/2023 (Änderungsantrag der CDU/RBV-Fraktion)
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beauftragt den Landrat des Landkreises Mittelsachsen bis zum 31. März 2023

  1. gegenüber der Sächsischen Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass diese sich beim Bundesministerium des Innern und für Heimat für eine unverzügliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarten Rückführungsoffensive einsetzt,
  2. die Sächsische Staatsregierung und insbesondere die Bundesregierung aufzufordern, Vorschläge für eine Entlastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern zu unterbreiten,
  3. gegenüber der Sächsischen Staatsregierung sowie gegenüber der Bundesregierung schriftlich die unverzügliche Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zu fordern.

(Stimmberechtigte: 77, dafür: 30, dagegen: 38, Enthaltungen: 9)
Der Antrag wurde abgelehnt.

Beschluss KT 326/18./2023:
FRA 004/2023 (Antrag der Fraktion AfD)

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat zeitnah gegenüber der Sächsischen Staatsregierung und der Deutschen Bundesregierung die mangelnde Abschiebung der abgelehnten Asylbewerber des Landkreises Mittelsachsen anzumahnen.
  2. Der Kreistag beauftragt den Landrat zeitnah gegenüber der Sächsischen Staatsregierung und der Deutschen Bundesregierung eine Abschiebeoffensive der dafür zuständigen Polizeibehörden einzufordern, um das Abschiebedefizit von knapp 1.000 abgelehnten Asylbewerbern des Landkreises Mittelsachsen im ersten Halbjahr 2023 nahezu vollständig abzubauen.
  3. Der Kreistag spricht sich beim Erreichen der Kapazitätsgrenze der aktuellen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen gegenüber der Sächsischen Staatsregierung sowie der Landesdirektion Sachsen für ein Aufnahmestopp aus und fordert keine weiteren Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen mehr aufzunehmen, bis das Abschiebedefizit im Landkreis Mittelsachsen deutlich abgebaut ist. Der Landrat wird beauftragt dies der Sächsischen Staatsregierung sowie der Landesdirektion Sachsen mitzuteilen.
  4. Der Kreistag beauftragt den Landrat, aufgrund der Zunahme von Asylbewerbern und der bisher hohen Zahl an ausreisepflichtigen Asylbewerbern im Landkreis Mittelsachsen, zeitnah die deutsche Bundesregierung und den Deutschen Bundestag zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts aufzufordern.

(Stimmberechtigte: 76, dafür: 27, dagegen: 38, Enthaltungen: 11)
Der Antrag wurde abgelehnt.

*) zur Beschlussvorlage

gez. Dirk Neubauer
Landrat